Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung einer Grenzsperre ist nicht zulässig, wenn keine intensive Auseinandersetzung mit den Gründen stattfindet:
Rechtliche Zusammenhänge allgemeinverständlich erklärt – Meinungen, Urteile und Hintergründe für Juristen, Laien und Interessierte.
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung einer Grenzsperre ist nicht zulässig, wenn keine intensive Auseinandersetzung mit den Gründen stattfindet: