Vertraglicher Schadenersatz

Wenn der Vertragspartner eine seiner vereinbarten Pflichten verletzt, will der andere häufig Ersatz seiner Schäden verlangen. Da es sehr verschiedene Konstellationen für Schadenersatz gibt, differenziert das Gesetz hier sehr genau.

§ 280 Abs. 1: Grundnorm

§ 280 Abs. 1 BGB sagt zunächst einmal sehr grundsätzlich, aber auch sehr weitgehend, dass der Schuldner einer vertraglichen Pflicht alle Schäden ersetzen muss, die aufgrund einer Verletzung dieser Pflicht beim Gläubiger entstehen. „Vertraglicher Schadenersatz“ weiterlesen

Dreiecksverhältnisse

Normale zivilrechtliche Konflikte sind häufig schon schwer genug zu beurteilen. Ob der Kläger einen Anspruch gegen den Beklagten hat, hängt nicht selten von Details ab. Umso problematischer wird die Sache, wenn drei Personen an einem Rechtsverhältnis beteiligt sind. Aus einer Rechtsbeziehung werden somit bis zu sechs verschiedene Rechtsbeziehungen:

  • A ↔ B
  • B ↔ C
  • C ↔ A
  • A und B ↔ C
  • B und C ↔ A
  • C und A ↔ B

Aufgrund der der Privatautonomie ist es grundsätzlich möglich, zahlreiche verschiedene Varianten für die Beteiligung mehrerer Personen an einem Rechtsgeschäft zu vereinbaren. Die wichtigsten Konstellationen sind: „Dreiecksverhältnisse“ weiterlesen

Belastungsmöglichkeiten eines Grundstücks

Das deutsche Rechte kennt einen sehr rigiden Eigentumsbegriff: Entweder man ist Eigentümer oder man ist es nicht. Dazwischen gibt es sehr wenig. Bei hohen Vermögenswerten wie Grundstücken bedeutet diese „Alles oder nichts“-Entscheidung aber oftmals Probleme. Häufig möchte man das Eigentum an sich und bestimmte Werte aus dem Grundstück trennen können.

Im Wesentlichen gibt es hier zwei Konstellationen: Entweder der Eigentümer des Grundstücks will auch Eigentümer bleiben, er braucht allerdings Kapital, das er aber nicht durch Verkauf aufbringen möchte. Oder der Eigentümer will das Grundstück veräußern (z.B. bereits an seine Kinder überschreiben), sich selbst aber noch bestimmte Recht vorbehalten. „Belastungsmöglichkeiten eines Grundstücks“ weiterlesen

Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung

Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, ist dies meistens kein besonders angenehmer Besuch. Wenngleich die Zwangsvollstreckung praktisch niemals völlig überraschend kommt, sondern erst der letzte Schritt nach einem meistens längeren juristischen Verfahren ist, ist man trotzdem in aller Regel ziemlich geschockt, dass es nun „ernst“ wird.

Hinzu kommt, dass auch erstinstanzliche Urteile so gut wie immer vorläufig vollstreckbar sind, obwohl sie noch mit bis zu zwei Rechtsmitteln (Berufung, danach Revision) angefochten werden können. Da aber der Sieg im ersten Rechtszug doch eine gewisse Vermutung nahelegt, dass diese Partei auch endgültig gewinnen wird, kann sie ihren Anspruch bereits nach der ersten Entscheidung vollstrecken lassen. „Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung“ weiterlesen

Die Rechtsnachfolge in Unternehmensanteile

Die Frage, wie es nach dem Tod eines Gesellschafters mit dem Unternehmen weitergeht, ist meistens ziemlich heikel. Man muss vernünftigerweise – allen Unwägbarkeiten zum Trotz – vorsorgen und Entscheidungen treffen, wem die erheblichen Vermögenswerte, die eine solche Gesellschaft verkörpert, zustehen sollen. Die gesetzlichen Regelungen sind hierfür meist nicht ausreichend und führen häufig zu Konstellationen, die dem weiteren Bestand des Unternehmens schaden würden. Daher ist eine sorgfältige Vorausplanung und die Verankerung sinnvoller Regelungen im Gesellschaftsvertrag zwingend.

A. Kapitalgesellschaften und Kommanditanteil: Keine Probleme

Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die verschiedenen Aktiengesellschaft, also die „normale“ AG, die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, S.E.), sind vom Tod einzelner Anteilsinhaber völlig unabhängig. „Die Rechtsnachfolge in Unternehmensanteile“ weiterlesen

Die Absicherung beim Grundstückserwerb

Bei sämtlichen Kaufgeschäften möchte man nach Möglichkeit erreichen, dass der Austausch der Leistungen gleichzeitig stattfindet. Niemand soll in Vorleistung gehen müssen und dadurch Gefahr laufen, als Käufer zu zahlen, ohne die Kaufsache zu bekommen, bzw. als Verkäufer die Ware loszuwerden, ohne den Preis zu erhalten.

Bei den meisten Alltagsgeschäften funktioniert das praktisch automatisch: An der Supermarktkasse geschehen Bezahlung und Warenerhalt praktisch im selben Moment. Bei größeren Abzahlungsgeschäften geht das nicht in dieser Form, dafür erlaubt es die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts, dass der Verkäufer zumindest noch bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer bleibt und so eine bessere Rechtsposition hat.

Diese Möglichkeiten gibt es beim Grundstückserwerb nicht. Denn ein Grundstückseigentümer kann dem Käufer schon nicht selbst das Eigentum verschaffen – der Eigentumserwerb erfolgt gemäß § 873 BGB durch Einigung („Auflassung“, § 925) und Eintragung im Grundbuch. Für beides braucht man einen Notar, der die Erklärungen beurkundet und weiterleitet. Weil die Auflassung nicht unter einer Bedingung erklärt werden kann (§ 925 Abs. 2), ist ein Eigentumsvorbehalt nicht möglich. „Die Absicherung beim Grundstückserwerb“ weiterlesen

Möglichkeiten zur vertraglichen Haftungsreduktion

Wer mit Waren handelt oder Leistungen anbietet, stellt sich häufig die Frage, wie er seine Haftung für Mängel eindämmen kann.

Das Gesetz sieht dabei grundsätzlich vor, dass der Anbieter für Mängel haften muss, beim Kaufvertrag gemäß § 437, beim Mietvertrag gemäß §§ 536 und 536a und beim Werkvertrag gegen § 634 BGB. Allgemein gelten die §§ 280 bis 288 und 323 für alle Verträge und sehen weitgehende Schadenersatz- und Rücktrittsrechte bei Mängeln vor. „Möglichkeiten zur vertraglichen Haftungsreduktion“ weiterlesen

§ 1365 BGB – die Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen

Wer heiratet, bleibt voll geschäftsfähig. Er behält auch sein gesamtes Vermögen komplett für sich – jedenfalls beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1364 BGB). Trotzdem soll ein Ehegatte nicht über sein gesamtes Vermögen verfügen dürfen. § 1365 Abs. 1 Satz 1 BGB sagt:
Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen.

Für diesen Paragraphen gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen wird bei einer Zugewinngemeinschaft im Fall der Scheidung der Vermögensgewinn während der Ehe zwischen den Ehegatten ausgeglichen. Zwar kann ein Ehegatte seinen Zugewinn (und damit den Ausgleichsanspruch des anderen Ehegatten) nicht dadurch verringern, dass er sein Vermögen einfach verschenkt, denn § 1375 Abs. 2 Nr. 1 lässt solche Schenkungen unberücksichtigt. Aber es wäre möglich, dass der Ausgleichsanspruch dann leerläuft, weil beim einen Ehepartner einfach nichts mehr vorhanden ist, auf das man zugreifen könnte. Zum anderen wäre auch während der Ehe der eine Ehepartner (moralisch oder rechtlich) verpflichtet, den anderen nun zu unterstützen. „§ 1365 BGB – die Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen“ weiterlesen

Die Kaufpreisminderung bei einer zu kleinen Neubauwohnung

Die genaue Berechnung der Wohnfläche von Immobilien ist eine Wissenschaft. Im Mietrecht spielen Negativabweichungen von der vereinbarten Quadratmeterzahl seit jeher eine erhebliche Rolle. Aber in den letzten Jahren landen daher auch immer Fälle vor den Gerichten, bei denen Käufer neu gebauter Eigentumswohnungen Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Fast immer geht es dabei nicht um die Rückabwicklung des Vertrags, sondern um eine Reduzierung des Kaufpreises. Heute beantworten wir daher einige Fragen zu diesem Thema.

Um was für einen Vertrag handelt es sich, wenn man eine neue Eigentumswohnung kauft?

Das BGB kennt keinen „Immobilienkaufvertrag“. Dies ist aber unschädlich, da aufgrund der Privatautonomie auch Verträge abgeschlossen werden können, die nirgends gesetzlich geregelt sind (Vertrag eigener Art, „sui generis“). Außerdem ist es möglich, ein einheitliches Geschäft als Verbindung mehrerer vertypter Verträge aufzufassen. „Die Kaufpreisminderung bei einer zu kleinen Neubauwohnung“ weiterlesen

Das Problem der Inzahlunggabe

Beim Autokauf ist die Inzahlunggabe des Altwagens gängige Praxis. Wenngleich sich die früheren Steuervorteile heute weitestgehend verflüchtigt haben, gibt es dennoch einige subjektive Gründe dafür, beim Kauf eines neuen Pkw den alten „dranzugeben“.

Zum einen fühlen sich Privatleute oft mit dem Gebrauchtwagenmarkt und seinen Gepflogenheiten überfordert. Sie wissen nicht genau. wo sie den Wagen am besten loswerden, wie sie den Vertrag gestalten müssen, wie sie ihre Haftung ausschließen usw. Daher gibt man den Wagen lieber dem Autohändler seines Vertrauens, der wird einen schon nicht über den Tisch ziehen. „Das Problem der Inzahlunggabe“ weiterlesen