Zum Fall an sich muss man keine großen Worte mehr verlieren, er ist wohl jedem, einschließlich erster grausiger Details, bekannt: Ali B. tötet in Wiesbaden Susanna F. Darauf flieht er in sein Heimatland Irak und wird dort festgenommen. Das ist der bisherige Stand der Ermittlungen.
Strafverfolgungsantrag notwendig?
Nun stellt sich aber die Frage, wie es weitergehen soll. Ob er nach Deutschland ausgeliefert werden kann, ist fraglich. Einen Antrag auf Durchführung eines Strafverfahrens im Irak will die Staatsanwaltschaft aber nicht stellen, da ihm dort die Todesstrafe drohen würde. Braucht es so einen Antrag aber überhaupt?
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