Das juristische Fachblatt „Bild“ hat wieder einmal eine Art Bußgeldkatalog für Beleidigungsstraftaten veröffentlicht. Daraus kann man scheinbar ablesen, welches böse Wort wie viel kostet. Ein Screenshot davon wird bspw. auf Facebook geteilt.
Bei genauer Durchsicht verwundern die Tarife etwas. So soll bspw. das Herausstrecken der Zunge mit 150 Euro eher preisgünstig sein, die kaum schlimmere Geste des „Schreibenwischers“ dagegen 1000 Euro, der erhobene Mittelfinger sogar 4000 Euro kosten. Bei den Verbalbeleidigungen bekommt man für eine „alte Sau“ (2500 Euro) mehr als fünf „blöde Schweine“ (475 Euro).
Geldstrafe wird nach Einkommen berechnet
Diese Unterschiede liegen in erster Linie daran, dass sich die Geldstrafe nach dem Einkommen richtet. Hätte also ein Bundesliga-Spieler das „blöde Schwein“ geäußert, wäre diese Beleidigung auf einmal viel teurer.
Denn die Geldstrafe wird im deutschen Strafrecht in zwei Schritten bemessen: Zunächst wird berechnet, wie hoch ein sogenannter Tagessatz ist. Dafür wird das Monatseinkommen durch 30 geteilt. Anschließend legt das Gericht fest, wie viele Tagessätze die Tat „wert“ ist. Bei einer Beleidigung sind das häufig rundum 15 Tagessätze – je nach Schwere der Beleidigung und je nach Rahmenumständen mal etwas weniger oder auch viel mehr.
Und schließlich muss man auch berücksichtigen, dass die meisten Beleidigungen ohnehin nicht verfolgt werden – es sei denn, es trifft bspw. einen Polizisten. Außerdem kann eine Aussage, die im einen Kontext eine strafbare Beleidigung darstellt, in anderen Zusammenhängen von der Meinungsfreiheit gedeckt sein.