Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof musste sich damit auseinandersetzen, ob die Nichtzulassung eines Crepes-Stands auf dem Augsburger Christkindlesmarkt rechtswidrig war. Er entschied, dass aus dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr auch eine gerichtliche Entscheidung über mittlerweile nicht mehr aktuelle Vergabekriterien verlangt werden könne. In der Sache sah das Gericht die Rechtswidrigkeit schon darin begründet, dass das Verfahren nicht transparent durchgeführt wurde, da nicht ersichtlich war, welche Erkenntnisse die Verwaltung zugrunde gelegt hatte.
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