Wer ist eigentlich dafür das Beamte auch in Renten Kassen einzahlen sollen,bin Mal gespannt wer es teilt.
So oder so ähnlich, jedenfalls meist ähnlich elegant formuliert, werden in Sozialen Medien gerne Forderung aufgestellt, dass auch Beamte in die Rentenversicherung einzahlen sollen. Auch in der Politik und von Verbänden wird diese Forderung bisweilen vertreten. Was ist nun rechtlich davon zu halten?
Eines vorweg: Rechtlich wäre der Staat sicher nicht daran gehindert, die Altersversorgung der Beamten an die Rentenkassen anzugliedern.
Er hat sich nur bisher anders entschieden. Dies wiederum ist auf die historischen Wurzeln des Beamtentums zurückzuführen. Dem liegt die archaische Vorstellung zugrunde, dass jedes Staatsamt ein Ehrenamt ist, das nicht entlohnt wird. Weil man von einem Ehrenamt so schlecht leben kann, sorgt der Staat im Gegenzug für den Lebensunterhalt der Beamten. Das ist aber kein Lohn für ihre Tätigkeit, sondern quasi eine Unterstützung, damit sie nicht verhungern.
Weil die Notwendigkeit des Lebensunterhalts aber nicht Mitte 60 endet, gehört zur Beamtenbesoldung auch die Pension, die offiziell meist „Ruhegehalt“ genannt wird. Natürlich hat diese Pension die gleiche Wirkung wie die Rente für Arbeitnehmer: Man arbeitet nicht mehr, bekommt aber trotzdem noch Geld.
Sie wird aber anders finanziert als die Rente.
Bei der Rente zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber während des regulären Arbeitslebens in die Rentenkasse ein. Im Ruhestand bekommt der Arbeitnehmer dann seine Rente aus dieser Kasse ausbezahlt.
Die Beiträge werden aber nicht etwa verwaltet, gut angelegt und dann nach Jahrzehnten an den Rentner ausbezahlt. Die Beiträge werden unmittelbar an die jetzigen Rentner weitergeleitet. Niemand spart ein echtes Guthaben an, sondern die Berufstätigen versorgen die Rentner. Ein Durchlaufsystem.
Bei den Beamtenpensionen spart sich der Staat den Aufbau einer eigenen Kasse und zahlt einfach direkt Steuergelder an seine Ruhestandsbestamten aus. Es gibt dementsprechend auch keine Beiträge. Trotzdem erhält der Beamte seine Pension nicht „gratis“. Sie ist einfach Teil des Gesamtpakets der Beamtenbesoldung.
Insgesamt gehen die meisten Experten davon aus, dass das Gehalt der Beamten eher niedrig, dafür aber ihre Pension eher hoch ist. Die Pension ist meist deutlich höher als ein Arbeitnehmer bei gleichem Einkommen erhalten würde. Als Schlagwort gibt es den (sicher vereinfachenden) Spruch, Beamte seien „unterbezahlt und überversorgt“.
Diese Systematik müsste man bei einer Einbeziehung der Beamten in die Rentenversicherung anpassen. Die Beamten würden dann also mehr (brutto sogar viel mehr) verdienen, im Gegenzug aber weniger Rente erhalten – eben die „normale“ Rente für ihr Einkommen.
Die Rentenkassen hätten damit auf einmal mehr Beitragszahler und mehr Beiträge. Alle Beamten würden anfangen, Beiträge zu zahlen, ebenso müsste der Staat Arbeitgeberbeiträge entrichten. Das würde die Rentenkassen freilich sofort mit erheblichen Summen ausstatten, aus denen die bisherigen Rentenzahlungen finanziert werden können.
Diesen Beiträgen stehen dann aber auch Ansprüche entgegen. Je nachdem, wie man es regelt, würden entweder schon die jetzigen Pensionisten in die Rentenkasse einbezogen, dann würde sich an der Bilanz kaum etwas ändern. Oder man würde nur künftig in Rente gehende Beamte einbeziehen, dann hätten die Kassen zumindest einige Jahre Luft, während der Staat selbst die Pensionen weiter zahlt.
Beide Lösungen wären juristisch sicher ohne Weiteres umzusetzen. Der Staat muss zwar die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums berücksichtigen (Art. 33 Abs. 5 GG), das bedeutet aber nicht, dass die Versorgung in einer bestimmten Art und Weise organisiert sein muss.
Im Endeffekt wäre das allenfalls ein zeitlich begrenzter staatlicher Zuschuss in die Rentenkassen. Also in ein marodes System, das in dieser Form ohnehin kaum noch aufrecht zu erhalten sein wird. Für die Zukunft wird es einen größeren Wechsel in der Altersversorgung brauchen, nicht einfach nur eine Verbreiterung der Finanzierung.