Verjährung von Steuerhinterziehung wird verlängert

Wieder einmal hat die Diskussion darüber begonnen und diesmal soll es tatsächlich umgesetzt werden: Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung wird verlängert, und zwar von fünf auf zehn Jahre.

Zunächst ein kurzer Exkurs über das Wesen der Verjährung: Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann eine Straftat nicht mehr verfolgt werden, § 78 Abs. 1 StGB. Der Grund dafür ist einerseits der natürliche Schwund an Beweismitteln – Zeugen können sich nicht mehr so genau erinnern, Dokumente existieren nicht mehr usw. Andererseits hat die Zeit aber auch eine schuldtilgende Wirkung – wenn jemand vor zwölf Jahren ohne Ticket mit dem Bus gefahren ist, dann ist das heute nicht mehr wirklich bedeutsam. Aus letzterem Grund ist die Verjährungsfrist auch von der Schwere der Tat abhängig.

Steuerhinterziehung ist im Höchstmaß mit fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht und dementsprechend beträgt auch die Dauer der Verjährungsfrist fünf Jahre gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB – wie für alle anderen Delikte mit fünf Jahren Höchststrafe wie z.B. Diebstahl, Betrug oder Erpressung.

Nun soll sich das ändern und die Verjährungsfrist zukünftig zehn Jahre betragen. Aber nur für die Steuerhinterziehung, nicht für alle anderen ebensoschweren Vermögensstraftaten. Es wird also ein Sondergesetz erlassen, das ausgerechnet und ausschließlich die Steuerhinterziehung aus den anderen Delikten herausnimmt und ihr eine Sonderstellung zuweist.

Welches Signal geht nun davon aus? Der Staat sagt eines ganz klar: Wenn du mich und meine Finanzbehörden betrügst, ist das besonders schlimm. Ein normaler Betrug gegenüber deinem Mitbürger ist nach fünf Jahren gegessen. Aber wenn du es dir herausnimmst, die Zinsen deines Sparbuchs nicht anzugeben, dein Trinkgeld nicht zu versteuern oder nur einen Handgriff „schwarz“ erledigst, kann ich dich auch in zehn Jahren noch dafür einsperren.

Dabei ist die Verjährungsfrist nicht einmal das Entscheidende. Die übergroße Mehrzahl aller Straftaten wird entweder sofort oder nie aufgedeckt.

Im Steuerrecht wird die Verlängerung nur dazu führen, dass die rechtlich relevante Hinterziehungssumme größer wird, weil eben nicht nur die letzten fünf, sondern die letzten zehn Jahre herangezogen werden. Nachzahlen muss man sowieso die letzten zehn Jahre, sodass sich an der Steuerschuld nichts ändert. Lediglich die Strafe wird (etwas) höher.

Wenn man es realistisch betrachtet, gibt es wirklich keinen Grund, die Verjährungsfrist per Sonderrecht für den Staat zu verlängern. Es ist reiner Populismus und es soll symbolisieren, dass es am allerverwerflichsten ist, den Staat zu betrügen.

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