Das Baurecht ist voll von Plänen. Diese werden auch gern einmal miteinander verwechselt, sowohl von Namen als auch vom Inhalt her. Heute beschäftigt wir uns überblicksmäßig mit den Unterschieden zwischen dem Flächennutzungs-, dem Bebauungs- und dem Bauplan.
Der Flächennutzungsplan (§ 5 Baugesetzbuch) stellt die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen dar. Grundsätzlich soll er das gesamte Gemeindegebiet abdecken. Er wird durch den Gemeinderat beschlossen, ist aber keine Rechtsnorm. Dementsprechend ist er nicht verbindlich für den Bürger sondern nur eine Vorstufe für die weiteren Pläne. Der FNP muss genehmigt werden, in Bayern durch die (Bezirks-) Regierung.
Der Bebauungsplan (§ 10 BauGB) konkretisiert den Flächennutzungsplan, er wird aus diesem „entwickelt“. Er legt fest, wie die jeweiligen Eigentümer ihren Boden nutzen dürfen. Im Gemeindegebiet gibt es in der Regel mehrere Bebauungspläne, die jeweils einen Teil des Gemeindegebiets abdecken; daneben wird es Teile des Gemeindegebiets geben, in denen kein BBP gilt. Der Plan wird als für alle Bürger verbindliche Satzung durch die Gemeinde beschlossen und bedarf in einige Fällen der Genehmigung durch das Landratsamt.
Flächennutzungs- und Bebauungspläne fasst man auch unter dem Begriff „Bauleitpläne“ zusammen.
Der Bauplan ist die Skizzierung des gewünschten Bauwerks (z.B. eines Hauses) durch einen Architekten. Die Bayerische Bauordnung nennt den Bauplan technisch „Bauvorlage“ (Art. 61 BayBO). Die Bauvorlage wird dann – je nach Verfahren – darauf geprüft, ob sie dem Bebauungsplan entspricht.