Ein Wiederaufnahmeantrag will erreichen, dass das Verfahren von neuem durchgeführt wird. Dann wird die Rechtskraft durchbrochen, um ein falsches Urteil durch ein richtiges zu ersetzen. Die Voraussetzungen dafür sind von Gesetzes wegen (§ 359 StPO) eigentlich recht großzügig: Neben gefälschten Urkunden, strafbaren Falschaussagen von Zeugen und rechtsbeugendem Verhalten von Richtern sind grundsätzlich alle neuen Tatsachen und Beweise ein Wiederaufnahmegrund, sofern sie einen Freispruch oder die Anwendung eines milderen Gesetzes begründen können.
Tatsächlich wird die Wiederaufnahme aber durch die Rechtsprechung extrem erschwert. Teilweise wirkt es so als müsste man im schriftlichen Verfahren den Unschuldsbeweis führen, um einen neuen Prozess zu erreichen.
Finden Sie nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens neue Indizien, die für Sie sprechen, dann sollten Sie das unbedingt Ihrem Anwalt mitteilen. Er wird dann das Nötige veranlassen, um vielleicht noch weitere Beweise zu beschaffen und dann einen erfolgversprechenden Wiederaufnahmeantrag zu stellen. Gleichzeitig muss Ihnen aber klar sein, dass die Ablehnungswahrscheinlichkeit auch dann noch relativ hoch ist.