Häufige Fragen zur Körperverletzung

Was ist eine Körperverletzung?

§ 223 Abs. 1 StGB sagt:

Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es gibt also zwei Tatalternativen: Körperliche Misshandlung und Gesundheitsschädigung. Diese liegen bei vielen Körperverletzungen gleichzeitig vor, eine der beiden Möglichkeiten ist aber ausreichend, um eine Strafbarkeit zu begründen.

Was ist eine körperliche Misshandlung?

Körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.

Was ist eine Gesundheitsschädigung?

Eine Gesundheitsschädigung liegt vor, wenn ein pathologischer (krankhafter) körperlicher oder psychischer Zustand hervorgerufen oder gesteigert wird.

Welche Folge hat eine Einwilligung?

Eine Einwilligung beseitigt die Rechtswidrigkeit einer Straftat. Es handelt sich um einen ungeschriebenen Rechtfertigungsgrund. Ohne Rechtswidrigkeit ist die Tat nicht strafbar.

Dies gilt grundsätzlich auch für die Körperverletzung. § 228 StGB ist – obwohl anders formuliert – nur eine Einschränkung dieses Grundsatzes für den Fall einer sittenwidrigen Körperverletzung. In eine solche kann nach dem Willen des Gesetzgebers niemand wirksam einwilligen.

Als sittenwidrig wurden früher z.B. sadomasochistische Sexualpraktiken angesehen. Heute werden kaum noch Körperverletzungen als sittenwidrig beurteilt. Im Grenzbereich befinden sich noch Verletzungen, um Versicherungsleistungen zu bekommen, risikoreiches Doping im Sport sowie Organhandel. Die Tendenz geht ohnehin dazu, solche Handlungen durch eigene Strafnormen zu erfassen, sodass es auf eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung nicht abkommt.

Ist ein ärztlicher Eingriff wirklich eine Körperverletzung?

Ja, auch ein harmloser und fachlich einwandfrei ausgeführter ärztlicher Eingriff stellt eine Körperverletzung dar. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass niemand gezwungen werden soll, Operationen und ähnliche Behandlungen an sich vornehmen zu lassen. Vielmehr braucht es immer einer Einwilligung, wenn sich der Arzt nicht strafbar machen will.

Die Einwilligung nimmt dieser Körperverletzung dann aber jedes Unrecht und jeden Vorwurf – was Ärzte oftmals nicht ganz verstehen und diese Gesetzeslage als Beleidigung ihrer Heilkunst ansehen.

Wann liegt eine gefährliche Körperverletzung vor?

Eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 liegt dann vor, wenn der Täter eine gefährliche Begehungsweise wählt, z.B. Vergiftung, Verwendung einer Waffe oder gemeinschaftliche Begehung. Gefährlich ist die Begehungsweise dann, wenn sie ernsthafte Gesundheitsschäden befürchten lässt. „Lebensgefährlich“ muss die Körperverletzung dabei nicht zwingend sein.

Im Einzelnen ist noch etwas umstritten, ob die gewählte Begehungsweise nur im Allgemeinen oder auch bei der konkreten Tatbegehung gefährlich sein muss.

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