In diesem Rechtstipp erläutert RA Thomas Hummel, welche strafprozessualen Ermittlungsschritte – wie Durchsuchung, Beschlagnahme, Untersuchungshaft oder Telekommunikationsüberwachung – eigenständige, grundrechtliche Eingriffe darstellen und deshalb bereits vor Abschluss des Verfahrens über eine Verfassungsbeschwerde angefochten werden können. Außerdem erklärt er, welche fachgerichtlichen Rechtsmittel zuerst auszuschöpfen sind, in welchen Fällen auch nachträglich – oder sogar nach Verfahrensende – Beschwerde zulässig ist, und wann eine Eilanordnung beim BVerfG in Betracht kommt. Grundlage ist die Verhältnismäßigkeit zum Zeitpunkt der Maßnahme.