Keine Ermittlungen gegen Pastor Olaf Latzel

Der Bremer Pastor Olaf Latzel hatte am 18. Januar 2015 eine kontrovers diskutierte Predigt gehalten, von der sich unter anderem Katholiken und Buddhisten beleidigt fühlten. Daraufhin prüfte die zuständige Staatsanwaltschaft, ob sie Ermittlungen wegen Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft oder gar wegen Volksverhetzung einleiten sollte.

Ergebnis der Prüfung war jedoch, dass ein entsprechender Anfangsverdacht nicht gegeben sei. Die Äußerungen könnten zwar herabsetzend empfunden werden, dies sei jedoch durch Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt.

Entgegen anderslautender Artikel, die teilweise mit einer gewissen Empörung im Internet geteilt wurden, wurde als nicht gegen den Pastor ermittelt, von einer Verurteilung ganz zu schweigen. Die Staatsanwaltschaft hat lediglich geprüft, ob ein Anfangsverdacht gegeben ist, der dann zu näheren Ermittlungen geführt hätte. Dies hat sie dann aber verneint, der Pastor war also nicht einmal Beschuldigter.

Dass eine Strafbarkeit nicht gegeben ist, bedeutet selbstverständlich nicht, dass man die Äußerungen nicht kritisieren dürfte. Innerkirchlich gab es von Anfang an erhebliche Diskussionen über den Inhalt der Predigt.

Belastungsmöglichkeiten eines Grundstücks

Das deutsche Rechte kennt einen sehr rigiden Eigentumsbegriff: Entweder man ist Eigentümer oder man ist es nicht. Dazwischen gibt es sehr wenig. Bei hohen Vermögenswerten wie Grundstücken bedeutet diese „Alles oder nichts“-Entscheidung aber oftmals Probleme. Häufig möchte man das Eigentum an sich und bestimmte Werte aus dem Grundstück trennen können.

Im Wesentlichen gibt es hier zwei Konstellationen: Entweder der Eigentümer des Grundstücks will auch Eigentümer bleiben, er braucht allerdings Kapital, das er aber nicht durch Verkauf aufbringen möchte. Oder der Eigentümer will das Grundstück veräußern (z.B. bereits an seine Kinder überschreiben), sich selbst aber noch bestimmte Recht vorbehalten. „Belastungsmöglichkeiten eines Grundstücks“ weiterlesen

Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung

Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, ist dies meistens kein besonders angenehmer Besuch. Wenngleich die Zwangsvollstreckung praktisch niemals völlig überraschend kommt, sondern erst der letzte Schritt nach einem meistens längeren juristischen Verfahren ist, ist man trotzdem in aller Regel ziemlich geschockt, dass es nun „ernst“ wird.

Hinzu kommt, dass auch erstinstanzliche Urteile so gut wie immer vorläufig vollstreckbar sind, obwohl sie noch mit bis zu zwei Rechtsmitteln (Berufung, danach Revision) angefochten werden können. Da aber der Sieg im ersten Rechtszug doch eine gewisse Vermutung nahelegt, dass diese Partei auch endgültig gewinnen wird, kann sie ihren Anspruch bereits nach der ersten Entscheidung vollstrecken lassen. „Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung“ weiterlesen

Die Nichtigkeit von Verwaltungsakten und Urteilen

Dieser Text gibt eine Übersicht über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Nichtigkeit von Verwaltungsakten und Gerichtsurteilen, insbesondere in Abgrenzung zur bloßen Rechtswidrigkeit. Rechtswidrige Akte müssen rechtzeitig angegriffen werden, während nichtige Akte von vornherein keine Wirkung entfalten. Da Nichtigkeit sehr selten vorliegt, sollte keinesfalls darauf vertraut werden.

Unterschied zwischen Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit

Im Recht gibt es ganz erhebliche Unterschiede zwischen Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit. Wenn ein behördlicher oder gerichtlicher Akt gegen ein Gesetz verstößt, dann ist er regelmäßig rechtswidrig. Man muss also dagegen vorgehen, sei es durch einen Widerspruch bzw. durch Klageerhebung oder durch Einlegung eines Rechtsmittels. Versäumt man die dafür vorgesehene Frist, wird der Verwaltungsakt bestandskräftig bzw. das Urteil rechtskräftig. Man kann danach nicht mehr dagegen vorgehen, egal wie offensichtlich es ist, dass die Entscheidung falsch war. Auch in der Vollstreckung wird man mit diesem Einwand nicht mehr gehört. „Die Nichtigkeit von Verwaltungsakten und Urteilen“ weiterlesen

Grundfälle des Einkommensteuerrechts (IV)

Und wieder einmal beschäftigen wir uns mit den „Basics“ des EstG.

Leihweise Überlassung von Betriebsgegenständen

Werden von Dritten Gegenstände kostenlos hergeliehen, damit diese im Rahmen eines Betriebs eingesetzt werden, handelt es sich dabei nicht um Einkünfte, sondern um steuerlich nicht relevante Vorgänge.

Einsatz der eigenen Arbeitskraft

Die eigene Arbeit des Selbstständigen ist keine Einlage in den Betrieb. Denn der Wert der eigenen Leistung kann nicht bilanziert werden. „Grundfälle des Einkommensteuerrechts (IV)“ weiterlesen

Das kommunalrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot

Kommunen wirtschaften mit Geld, oft mit sehr viel Geld. Dabei ist es im kommunalen, wie in jedem anderen politischen Bereich so, dass die Entscheidungsträger nicht ihr eigenes Geld ausgeben, sondern das der Bürger. Der Staat hat nämlich, wenn man es genau nimmt, kein Vermögen, keine Schulden, keine Einnahmen oder Ausgaben und keine – wie es immer so schön heißt – Steuerüberschüsse. All die Milliarden, mit denen Bund, Länder und Gemeinen spielen, haben sie dem Bürger zuerst abgenommen.

Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit

Daher resultiert auch eine gewisse Verantwortung. Diese wird als das Prinzip der Sparsamkeit oder als Wirtschaftlichkeitsgebot bezeichnet. In Bayern ist dieses Prinzip auch gesetzlich festgelegt. „Das kommunalrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot“ weiterlesen

Die Änderungsmöglichkeiten der Abgabenordnung

Im Steuerrecht gibt es häufig die Situation, dass ein Steuerbescheid trotz Eintritt der Bestandskraft noch abgeändert werden soll. Die Änderungsvorschriften in der AO sind dabei zahlreich und häufig nicht so leicht auseinanderzuhalten. Entscheidend ist häufig die Frage, ob die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen, der Änderungsanspruch also verjährt ist. Die verschiedenen Änderungsvorschriften beinhalten ganz unterschiedliche Regelungen zur Anwendbarkeit und eventuellen Verzögerung der Festsetzungsverjährung.

Daher geben wir heute eine Übersicht über die verschiedenen Normen: „Die Änderungsmöglichkeiten der Abgabenordnung“ weiterlesen

Die Rechtsnachfolge in Unternehmensanteile

Die Frage, wie es nach dem Tod eines Gesellschafters mit dem Unternehmen weitergeht, ist meistens ziemlich heikel. Man muss vernünftigerweise – allen Unwägbarkeiten zum Trotz – vorsorgen und Entscheidungen treffen, wem die erheblichen Vermögenswerte, die eine solche Gesellschaft verkörpert, zustehen sollen. Die gesetzlichen Regelungen sind hierfür meist nicht ausreichend und führen häufig zu Konstellationen, die dem weiteren Bestand des Unternehmens schaden würden. Daher ist eine sorgfältige Vorausplanung und die Verankerung sinnvoller Regelungen im Gesellschaftsvertrag zwingend.

A. Kapitalgesellschaften und Kommanditanteil: Keine Probleme

Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die verschiedenen Aktiengesellschaft, also die „normale“ AG, die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, S.E.), sind vom Tod einzelner Anteilsinhaber völlig unabhängig. „Die Rechtsnachfolge in Unternehmensanteile“ weiterlesen

Das System des deutschen Staatshaftungsrechts

law-1063249_1920Das Staatshaftungsrecht ist noch immer größtenteils nicht gesetzlich geregelt. Aus ungeschriebenen Rechtsquellen gibt es zahlreiche Anspruchsgrundlagen für verschiedenste Fälle, die jedoch teilweise sehr diffizile Voraussetzungen haben. Hinzu kommen zahlreiche Duldungspflichten sowie Einschränkungen von Ersatzansprüchen sogar bei rechtswidrigen Verletzungen. Dadurch ist der Schutz des Bürgers gegen Schäden durch staatliches Handeln in vielerlei Hinsicht unzureichend.

Das Staatshaftungsrecht beschäftigt sich mit der Frage, ob, wann und in welcher Höhe der Staat für Schäden, die einer seiner Bediensteten einem Bürger zugefügt hat, haften muss. Ein wichtiger Grundsatz ist insoweit, dass der Staat selbst haftet und nicht etwa der Beamte, der einen Schaden verursacht hat – dies stellt sicher, dass der geschädigte Bürger einen solventen Schuldner bekommt und seinen Anspruch auch tatsächlich durchsetzen kann.

Das deutsche Staatshaftungsrecht ist eine ziemlich unübersichtliche, ungeordnete und komplizierte Materie. Es beruht größtenteils auf Richter- und Gewohnheitsrecht, das bis auf das Preußische Allgemeine Landrecht des 18. Jahrhunderts zurückgeht. Ein erster Versuch der Kodifikation in Form des Staatshaftungsgesetzes scheiterte an der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes und war nur knapp zehn Monate lang im Jahr 1982 in Kraft. Seit dem gilt wieder die vorherige Rechtslage. „Das System des deutschen Staatshaftungsrechts“ weiterlesen

Selbstjustiz im Gerichtssaal – der Fall Marianne Bachmeier

Klaus Grabowski hatte im Jahr Mai 1980 die 7-jährige Anna Bachmeier ermordet und zuvor möglicherweise sexuell missbraucht. Im Strafprozess gegen Grabowski erschoss die Mutter des Mordopfers den Täter mit acht Schüssen in den Rücken. Nun war sie es, die angeklagt wurde.

Zunächst erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen heimtückischen Mordes, da Grabowski im Gerichtssaal arglos gewesen sein, also keinen Angriff erwartet hatte. Die Strafe für Mord ist zwingend lebenslänglich – mildernde Umstände sind irrelevant, auch kann das Gericht keinen minder schweren Fall mit geringerem Strafmaß feststellen.

Das Schwurgericht beim Landgericht Lübeck verurteilte sie schließlich nur wegen Totschlags und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bei einer Verurteilung wegen Totschlags hat das Gericht einen gewissen Spielraum bei der Strafzumessung und kann damit für den Angeklagten sprechende Gesichtspunkte berücksichtigen. Innerhalb des Strafrahmens von fünf bis zu fünfzehn Jahren verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren, blieb also insgesamt im unteren Bereich.

Nach Verbüßung von drei Jahren wurde Frau Bachmeier aufgrund der Halbstrafenregelung entlassen.