Grundzüge des Polizeirechts

Tiefgehendere Informationen zum bayerischen Polizeirecht finden Sie auf http://bayerisches-polizeirecht.de.

Das Polizeirecht regelt die Frage, wann und wie die Polizei handeln darf. Das wesentliche Gesetz hierfür ist das Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz, PAG). Einige wenige relevante Regelungen finden sich auch noch im Gesetz über die Organisation der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiorganisatioonsgesetz, POG).

Polizei im Sinne des Polizeirechts ist grundsätzlich die gesamte Vollzugspolizei, also das, was man auch gemeinhin als Polizei versteht (Art. 1 PAG). Dies bezeichnet man als eingeschränkt-institutionellen Polizeibegriff.

I. Zuständigkeit der Polizei „Grundzüge des Polizeirechts“ weiterlesen

OLG München: Schmerzensgeld für einen Mordversuch

Das Münchner Oberlandesgericht verhandelt in zweiter Instanz die Klage eines Opfers gegen den jugendlichen Schläger. Das Gericht hat versucht, auf einen Vergleich hinzuwirken und eine Einigung unterhalb der geforderten Summe von 200.000 Euro Schmerzensgeld zu erreichen. Das ist juristisch üblich und richtig. Denn es ist alles andere als sicher, dass der Kläger seine gesamte Forderung realisieren kann – und trotzdem ist es absolut verständlich, dass er keinen Grund für ein Entgegenkommen sieht.

„Was ist ein zertrümmertes Gesicht wert – und was eine Zukunft?“ fragt der Nachrichtensender N24 auf seiner Internetseite. Dabei geht es um einen Berufungsprozess über zivilrechtliche Ansprüche wegen einer Körperverletzung. Ein Geschäftsmann wurde vor mittlerweile sieben Jahren durch einige schweizer Jugendliche, die sich auf Klassenfahrt in München befanden, angegriffen und schwer misshandelt. „OLG München: Schmerzensgeld für einen Mordversuch“ weiterlesen

Die Ausschussgemeinschaft im bayerischen Kommunalrecht

In bayerischen Gemeinderäten, Kreistagen und Bezirkstagen findet ein großer Teil der politischen Arbeit in Ausschüssen statt. Diese stellen eine verkleinerte Variante des Plenums dar, die Sitze werden also nach der Parteistärke vergeben. Durch Rundungseffekte kann es passieren, dass kleinere Parteien zwar im Plenum, nicht aber in den Ausschüssen vertreten sind. Daher können Ausschussgemeinschaften gebildet werden, damit mehrere kleine Parteien zumindest einen gemeinsamen Vertreter in Ausschüsse entsenden können.

Heute beantworten wir einige grundlegende Fragen zu Ausschussgemeinschaften. Mehr zu dieser Thematik finden Sie auf bayerisches-kommunalrecht.de/. „Die Ausschussgemeinschaft im bayerischen Kommunalrecht“ weiterlesen

Informationsportal zum Erbrecht überarbeitet

Unser Informationsportal zum Erbrecht, www.erbrecht-faq.de, haben wir jetzt in Zusammenarbeit mit abamatus.de komplett überarbeitet und mit zusätzlichen Artikeln gefüllt.

Weiterhin liegt der Schwerpunkt darauf, Erblasser über die ihnen zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten aufzuklären und so Konflikte und Unsicherheiten zu vermeiden. In den nächsten Wochen wird das Augenvermerk vor allem auf letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag) liegen.

Konflikte im Erbrecht: Das Enkel-Sparbuch

Wenn Großeltern – wie häufig – Sparbücher für ihre Enkel anlegen, besteht eine erhebliche Gefahr, dass diese Konstruktion nicht zum gewünschten Erfolg führt. Es bahnen sich Konflikte zwischen dem Begünstigte und dem Erben an, die sogar soweit führen können, dass die Erben den Willen des Erblassers widerrufen können. Daher sollten alle erbrechtlichen Verfügungen nur nach eingehender anwaltlicher oder notarieller Beratung getroffen werden.

Auch in Zeiten, in denen wir Guthabenzinsen nur noch aus alten Erzählungen kennen, sind die sogenannten „Enkelsparbücher“ noch relativ populär. Dabei handelt es sich um Sparbücher, die jemand anlegt und selbst mit einmaligen oder regelmäßigen Zahlungen ausstattet, die aber einer anderen Person (häufig, aber nicht zwangsläufig einem Enkel) zugute kommen sollen. In vielen Fällen soll der Begünstigte aber erst davon profitieren, wenn der Einzahler verstorben ist. „Konflikte im Erbrecht: Das Enkel-Sparbuch“ weiterlesen

Grundzüge des bayerischen Kommunalabgabenrechts (II)

Fortsetzung von Teil 1 (gestern).

IV. Einzelne Beiträge

Beiträge dienen der konkreten Finanzierung öffentlicher Einrichtungen, insbesondere von leitungsgebundenen Einrichtungen (Wasser und Abwasser, siehe unten) und Straßen. Bei leitungsgebundenen Einrichtungen muss zunächst eine Stammsatzung vorliegen, die die Einrichtung öffentlich-rechtlich widmet. Die Beitragspflicht kann nur in einer von der Stammsatzung getrennten Abgabensatzung festgelegt werden. Bei Straßen dagegen erfolgt die straßenrechtliche Widmung durch Allgemeinverfügung, eine Stammsatzung ist nicht notwendig. „Grundzüge des bayerischen Kommunalabgabenrechts (II)“ weiterlesen

Grundzüge des bayerischen Kommunalabgabenrechts (I)

Einführung

Einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen erwirtschaften Gemeinden und Landkreise durch Abgaben. Diese kommunalen Steuern richten sich nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), wobei sich der Spielraum der Kommunen bei den einzelnen Abgabearten teilweise deutlich unterscheidet.

Die Abgabehoheit der Gemeinden ergibt sich aus Art. 83 der Bayerischen Verfassung und Art. 22 Abs. 2 der Gemeindeordnung sowie aus Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes. Danach haben die kommunalen Gebietskörperschaften das Recht, ihren Finanzbedarf durch Erhebung eigener Steuern zu decken.

Abgaben müssen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Äquivalenzprinzip und dem Kostendeckungsprinzip erhoben werden: „Grundzüge des bayerischen Kommunalabgabenrechts (I)“ weiterlesen

Die Top Ten für den Mai 2016

Ein Anwalt muss die Interessen seines Mandanten umfassend wahren. Darum darf er – was ohne Weiteres einleuchtet – keinesfalls auch den Gegner vertreten. Es gibt aber noch andere Formen der Interessenkollision.

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Vermieter unter bestimmten Umständen die vermietete Wohnung besichtigen darf. In unserer Urteilsbesprechung gehen wir insbesondere darauf ein, wann diese Voraussetzungen erfüllt sind. „Die Top Ten für den Mai 2016“ weiterlesen

Die strafrechtliche Revision

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das gegen alle Strafurteile eingelegt werden. Es beschränkt sich auf eine reine Kontrolle auf Rechtsfehler, ob das Gericht also die Tatsachen richtig gewertet hat, wird nicht mehr geprüft. Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts, also vor allem bei schwereren Straftaten, stellt die Revision sogar das einzige Rechtsmittel dar, was die Angreifbarkeit dieser Urteile sehr verringert.

Hinzu kommt, dass die Formulierung einer erfolgversprechenden Revision mittlerweile eine Wissenschaft für sich ist, die längst nicht jeder Jurist beherrscht. Die strafrechtliche Revision ist eines der wenigen Gebieten, in denen das Vorurteil über die Juristerei, es käme auf jedes Wort an, man könne seinen Fall durch kleinste Fehler verlieren und es herrsche eine unglaubliche Formenstrenge, tatsächlich teilweise berechtigt ist. Es haben sich daher in der Anwaltschaft Revisionsspezialisten herausgebildet, die Urteile gezielt auf Fehler untersuchen und die entsprechenden Rügen zielsicher verfassen können. „Die strafrechtliche Revision“ weiterlesen

Aachener Facebook-Mord: Eltern töten angeblichen Vergewaltiger ihrer Tochter

Die Eltern haben den Vergewaltiger ihrer zwölfjährigen Tochter getötet. Diese Schlagzeile wird in den letzten Monaten häufig auf Facebook geteilt und die Reaktionen darauf sind so, wie man sie erwartet: Von Beifall und unverblümter Sympathie über distanziertes Verständnis bis hin zu bestimmter, aber doch mit Nachsicht verbundener Ablehnung von Selbstjustiz. Kinderschänder stehen nunmal – auch, wenn das StGB schwerere Straftaten kennt – auf der allerniedrigsten sozialen Stufe.

Tatsächlich lag der Fall aber ganz anders, wie sich bei der Verhandlung gegen die Eltern und ihren Bekannten, der bei der Tat geholfen hatte, herausstellte:

  • Ein Unbekannter hatte die Tochter auf Facebook kontaktiert und mit der Aussage, er wolle sie als Model groß herausbringen, ein Nacktfoto von ihr bekommen. Eine Vergewaltigung hat es dagegen nie gegeben.
  • Um ihre Tochter zukünftig zu schützen, erhöhten die Eltern das Alter im Profil ihrer Tochter auf 22.
  • Als sie daraufhin ein geistig zurückgebliebener 29-Jähriger (in dem Glauben, sie sei längst volljährig) relativ harmlos auf Facebook ansprach, dachten die Eltern, das sei erneut der Unbekannte, der das Nacktfoto erhalten hatte.
  • Daraufhin trafen sich die Eltern mit einem Bekannten bei Alkohol und Drogen und lockten anschließend den 29-Jährigen an einen entlegenen Treffpunkt, wo sie ihn mit sieben Messerstichen ermordeten.

Noch einmal: Hier wurde ein völlig Unschuldiger getötet, der auf Facebook Kontakt zu einer Person in vermeintlich ähnlichem Alter wie er selbst suchte. Kein Kind wurde vergewaltigt, schon gar nicht vom Getöteten. Das ist kein Fall „Marianne Bachmeier“.

Und darum war im Ergebnis auch nur ein Urteil möglich: Das Landgericht Aachen schickte die drei Haupttäter lebenslang ins Gefängnis. Beim Vater wurde auch noch die besondere Schwere der Schuld festgestellt, eine Entlassung schon nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen, es werden wohl eher 18 bis 20 Jahre werden.

Die Tochter wird ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, diese werden wohl vielleicht wieder in Freiheit sein, wenn ihr Kind Anfang 30 ist. Die Platitüde, es habe in einem Rechtsstreit nur Verlierer gegeben, beschreibt nicht einmal annähernd die Tragik dieses Falls.