Lanka gegen Bardens – der Masern-Virus-Prozess

virus-1812092_1920Stefan Lanka, ein Alternativmediziner, hatte ein Preisgeld von 100.000 Euro ausgesetzt, um einen Beweis für das Masern-Virus zu erhalten. Diesen Nachweis hatte der Arzt David Bardens seiner Ansicht nach geführt und verlangte die Zahlung. In zweiter Instanz wurde seine Klage vom OLG Stuttgart abgewiesen.

Worum ging es in dem Fall?

Auf seiner Homepage legte er folgende Regeln für die Auszahlung fest:

Das Preisgeld wird ausgezahlt, wenn eine wissenschaftliche Publikation vorgelegt wird, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. dessen Durchmesser bestimmt ist.

Rechtlich handelt es sich damit um eine sogenannte Auslobung gemäß § 657 BGB. Dabei wird von einer Person eine Belohnung (das Preisgeld) versprochen, wenn eine andere Person eine bestimmte Handlung (Vorlage einer bestimmten Publikation) vornimmt.

Streitig war nun, ob die Vorlage der insgesamt sechs Fachartikel dem genügt oder nicht.

Was hat das Landgericht Ravensburg entschieden?

Das LG war der Ansicht, dass die vorgelegten Artikel gemeinsam sowohl die Existenz des Virus belegten als auch dessen Durchmesser darstellten. Damit seien die Bedingungen der Auslobung erfüllt, der Kläger Herr Bardens habe sich folglich das Preisgeld verdient.

Was hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden?

Das OLG sah dies anders. Die Auslobung sei auf „genau eine“ Publikation gerichtet gewesen. Damit hätten die verlangten Nachweise alle im selben Text erbracht werden müssen, eine Aufspaltung auf mehrere Publikationen sei nicht ausreichend.

Hat das Gericht damit festgestellt, dass es das Masern-Virus nicht gibt?

Nein, im Gegenteil. Die Existenz des Virus war und ist völlig unumstritten – wenngleich die Auslobung natürlich den Zweck hatte, zu zeigen, dass niemand den Nachweis erbringen könne. Tatsächlich wurde der Nachweis aber ohne Weiteres erbracht, der Kläger ist nur an einer Formalie gescheitert – er hat nämlich zu viele Beweise vorgelegt, wohingegen der Beklagte Herr Lanka nur einen einzigen Beweis haben wollte.

Welches von beiden Urteilen gilt nun?

In der Juristerei gilt das Prinzip „Ober sticht Unter“, das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts ist also das maßgebliche Urteil, das Landgerichtsurteil wurde hingegen durch dieses aufgehoben.

Allerdings will der Kläger nun in Revision zum Bundesgerichtshof gehen. Die Revision muss allerdings erst noch durch den BGH selbst zugelassen werden.

Wie hat die Rechtswissenschaft das Urteil aufgenommen?

In der wissenschaftlichen Diskussion spielte das Urteil keine große Rolle, eher in der medialen. Juristisch waren hier keine besonders wichtigen Fragen zu klären, denn medizinische Auslobungen kommen in der täglichen Praxis nicht gar so häufig vor.

Das OLG-Urteil wurde teilweise als sehr gnädig angesehen. Die Richter wollten wohl dem Beklagten, der nicht wirklich umrissen hatte, wie leichtfertig er 100.000 Euro für eine minimale Gegenleistung faktisch verschenkt hatte, entgegenkommen. Indem sie die Anforderung „eine Publikation“ absolut wortwörtlich ausgelegt haben, haben sie den normalen Sinngehalt des Ausdrucks schon sehr gedehnt.

Es bleibt abzuwarten, wie der BGH entscheidet.

(Nachtrag: Der BGH hat mittlerweile das Berufungsurteil des OLG bestätigt. Die Zahlungsklage ist damit rechtskräftig abgewiesen.)

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