Vor dem Landgericht Düsseldorf wäre fast ein Prozess geplatzt, weil der Rechtsanwalt keine Krawatte anhatte. Da nach den örtlichen Gepflogenheiten eine Krawatte vorgesehen sei, sei ein Anwalt ohne eine solche Amtstracht quasi gar kein Anwalt. Das würde in letzter Konsequenz bedeuten, dass der Mandant nicht vertreten wäre und dann ein Versäumnisurteil gegen ihn ergehen würde.
Viele Kollegen sehen das mittlerweile entspannter, aber für mich gehört die Krawatte auf jeden Fall dazu, ebenso wie ein Langarmhemd. Wenngleich ich staatlichen Institutionen gegenüber grundsätzlich skeptisch bin, ist das nun einmal die Art und Weise, wie man sich in einer ernsten und bedeutenden Angelegenheit kleidet.
Die Anwaltsrobe ist mittlerweile in vielen Gerichten nicht mehr üblich. Dort, wo sie es ist, sowie in Zweifelsfällen bei mir bislang unbekannten auswärtigen Gerichten trage ich sie natürlich. Heute war ich in einer Zivilsache im Münchner Amtsgericht, da ist eine Anwaltsrobe völlig unüblich.
Etwas wunderlich wirkt dagegen auf mich, dass ein weißes Hemd in einigen Gerichtsbezirken verlangt wird. Ich habe eigentlich nie weiße Hemden an, sondern nur farbige, teilweise gemusterte, jeweils mit farblich abgestimmter Krawatte. Inwieweit die Rechtsfindung durch die Hemdfarbe beeinflusst wird, erschließt sich mir auch nicht.
Im Ausgangsfall hat sich die monierte Krawattenlosigkeit übrigens zügig aufgelöst, weil sich der Anwalt doch noch eine Krawatte leihen konnte.
Ein Gedanke zu „Kein Anwalt ohne Krawatte“
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