Wählen ab 16 Jahren, Jugendstrafrecht bis 21?

Die Unterscheidung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen ist für das Recht nicht einfach.
Die Unterscheidung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen ist für das Recht nicht einfach.
Aktuell hat wieder eine Diskussion darüber begonnen, ob man die Jugend nicht schon mit 16 wählen lassen soll. Ein Gegenargument ist schnell gefunden, denn dann müssten neben diesem Recht doch logischerweise auch weitere Formen der Verantwortung früher beginnen. Gern genommen wird die Anwendung des Jugend- bzw. Erwachsenenstrafrechts.

Zahlreiche verschiedene Altersgrenzen

Tatsächlich kennt unser Recht vielerlei Altersgrenzen: Mit 7 Jahren kann man schadenersatzpflichtig sein, im Straßenverkehr dagegen erst mit 10, ab 14 Jahren kann man in Geschlechtsverkehr einwilligen, mit 18 ist man volljährig, mit 40 Jahren darf man Bundespräsident werden. Strafrechtlich vollständig erwachsen ist man regelmäßig erst mit 21 Jahren, frühestens ab 18 und entsprechender persönlicher Reife.

Daran sieht man schon, dass es eben vielerlei Grenzen zwischen einem Jugendlichen und einem Erwachsenen gibt. Besonders glücklich sind diese oftmals nicht, da das Alter nicht unbedingt etwas über den Entwicklungsstand aussagt. Oder sind Sie etwa der Meinung, dass jeder ab 40 ein geeigneter Bundespräsident wäre? Insofern ist das Argument „Wahlrecht ab 16 bedeutet auch strafrechtliche Verantwortung“ ohnehin nicht durchschlagend.

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Rechtsschutzversicherung? Nein, danke!

clause-1462960_1920Warum ich keine rechtsschutzversicherten Mandanten mehr annehme

Im anwaltlichen Tätigkeitsbereich ist nicht jedes Mandat eine Goldgrube. Das macht mir aber auch nichts aus, denn viele Angelegenheiten übernehme ich aus Überzeugung. Und im Endeffekt ist es immer eine Mischkalkulation. So übernehme ich auch Fälle mit niedrigem Streitwert, kleine Strafsachen, Prozesskostenhilfemandate, Pflichtverteidigungen usw. Soweit berufsrechtlich zulässig, mache ich manche Dinge auch pro bono oder erteile zumindest kostenlose telephonische Auskünfte.

Eine Art von Fällen werde ich aber nun in aller Regel, noch konsequenter als zuvor, überhaupt nicht mehr annehmmen: Diejenigen, die mir ein rechtsschutzversicherter Mandant anträgt. Denn diese Mandate bedeuten nur Ärger.

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Die Top Ten für den Mai 2018

https://opfer-notruf.de/2018/05/08/ist-die-verhandlung-immer-oeffentlich/

https://jugendstrafrecht-faq.de/2018/05/28/welche-moeglichkeiten-der-bewaehrung-gibt-es-im-jugendstrafrecht/

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Die Top Ten für den April 2018

BGH, Urteil vom 18.02.2015, VIII ZR 127 / 14

https://verkehrsrecht-faq.de/2018/04/27/kann-man-auch-wegen-kleinerer-verkehrsverstoesse-den-fuehrerschein-verlieren/

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Die Top Ten für den März 2018

https://vereinsrecht-faq.de/2018/03/duerfen-an-ehrenamtlich-taetige-mitglieder-aufwandsentschaedigungen-gezahlt-werden/

https://rechtshistorie.de/2018/03/20/warum-nehmen-die-bienen-eine-wichtige-stellung-im-bgb-ein/

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Abamatus-Podcast (5): Überblick über das Recht (Bairisch)

Warum die Sachpfändung tot ist

Von der Tätigkeit des Gerichtsvollziehers hat man meist eine ganz bestimmte Ahnung: Er kommt in die Wohnung des Schuldners und trägt den Fernseher raus.

Tatsächlich ist die heutige Vorgehensweise der Gerichtsvollzieher meist eine völlig andere. Die Beschlagnahme von Gegenständen, die sogenannte Sachpfändung spielt kaum noch eine Rolle. Man kann sogar sagen, dass die Sachpfändung „tot“ ist.

Dies hat verschiedene Gründe:

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Die Top Ten für den Dezember 2017

BVerfG, Urteil vom 19.12.2017, 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 (Vergabe Studienplätze Medizin)

https://elternbeirat-bayern.de/2017/12/welche-rechte-hat-der-elternbeirat-gegenueber-der-schulaufsicht/

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Die Top Ten für den November 2017

https://rechtshistorie.de/2017/11/23/sind-die-reichsjustizgesetze/

https://www.arbeitsrecht-faq.de/2017/11/wann-gilt-%C2%A7-4-kschg/

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Zwangsvollstreckung: Können sich die Regeln zur Unpfändbarkeit jederzeit ändern?

Mich hat eine ganz interessante Frage per E-Mail erreicht, die ich – mit Zustimmung des Fragestellers – öffentlich beantworten wollte. Die Frage lautet zusammengefasst:

Verschiedenes Eigentum (z.B. ein Herd, Betten, Laptops, Haustiere) ist derzeit unpfändbar. Kann es passieren, dass diese Dinge in Zukunft doch gepfändet werden dürfen?

Zur Beantwortung dieser Frage muss man etwas ausholen. Zunächst einmal setzt ein Pfänden voraus, dass irgendein Anspruch besteht. Die eine Person („Gläubiger“) hat einen Anspruch gegen eine andere Person („Schuldner“). Diesen Anspruch muss sie aber nun irgendwie durchsetzen. Das passiert im Wege der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Voraussetzung dafür ist freilich, dass der Anspruch auch rechtlich festgestellt wurde, vor allem durch Urteil oder durch ein gerichtliches Mahnverfahren. Mit dieser Entscheidung, dem sog. Vollstreckungstitel oder kurz „Titel“ kann der Gerichtsvollzieher dann die Zwangsvollstreckung betreiben und z.B. Eigentum des Schuldners aus dessen Wohnung pfänden. „Zwangsvollstreckung: Können sich die Regeln zur Unpfändbarkeit jederzeit ändern?“ weiterlesen