Das Online-Magazin Telepolis, dessen Markenzeichen seit jeher Meinungsaustausch und Diskurs sind, veranstaltet eine sehr interessante Diskussionsrunde: Am 13. November wird in München über Selbstbestimmung, Separatismus, Föderalismus und Subsidiarität gesprochen.
Es freut mich sehr, dass bei mir angefragt wurde, ob ich an dieser Runde teilnehmen möchte. Und natürlich bin ich gerne dabei, um mich zu völkerrechtlichen Möglichkeiten der Sezession zu äußern.
Ich gehe in den Supermarkt und kaufe eine Dose Ravioli. So weit, so spannend. Aber wie viele Verträge habe ich da nun geschlossen? Dieser Frage will ich heute auf den Grund gehen.
Zunächst könnte man mal meinen, dass ich hier keinen Vertrag geschlossen habe. Ich hab ja nichts unterschrieben. Das ist definitiv falsch. Ein Vertrag setzt nicht voraus, dass man etwas unterschreibt. Wir alle schließen fast jeden Tag Verträge in mündlicher Form oder auch nur konkludent, also durch schlüssiges Verhalten ohne ausdrückliche Erklärung. Zwar gibt es bestimmte Vertragsarten (z.B. den Verbraucherdarlehensvertrag), die schriftlich geschlossen werden müssen, das ist aber die absolute Ausnahme.
Schuldverhältnis mit Betreten des Supermarkts
Man darf also nicht nur auf schriftliche Unterlagen schauen, sondern muss jeden Schritt dieses Supermarkteinkaufs einzeln auf seinen rechtlichen Gehalt analysieren. Beginnen wir ganz am Anfang:
Bei den Bundestagswahlen im September 2017 gab es 46 Überhangmandate. Teilweise wird daher nun gemutmaßt, dies müsste aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dazu führen, dass diese Wahl ungültig ist und eine Neuwahl stattfinden muss.
Das ist so aber nicht richtig. Es gibt bis jetzt kein Urteil, das die Gültigkeit dieser Bundestagswahl in Abrede stellen würde.
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in den Jahren 2008 und 2012 das damalige Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt, weil es danach zum sogenannten negativen Stimmgewicht kommen konnte – mehr Stimmen für eine Partei konnten in ganz speziellen Konstellationen weniger Mandate bedeuten. Dafür verantwortlich waren in erster Linie die Überhangmandate, die zu den 598 regulären Sitzen im Bundestag hinzukommen konnten. „Überhangmandate: Sind die Bundestagswahlen ungültig?“ weiterlesen
Normalerweise äußere ich mich ja nicht zu Verfahren, an denen ich selbst beteiligt bin. Da das „Dashcam-Urteil“ des Amtsgerichts München (1112 Owi 300 Js 121012/17 vom 09.08.2017) aber in den Medien doch recht erheblichen Widerhall gefunden hat, wollte ich doch noch – mit ausdrücklicher Zustimmung meiner Mandantschaft – einige erklärende Worte dazu loswerden:
Worum ging es?
Das Auto meiner Mandantin wurde vor einige Zeit erheblich beschädigt, offensichtlich durch Vandalismus. Auf dem Schaden (einige tausend Euro) blieb sie sitzen, weil die Täter nicht zu ermitteln waren.
Damit das nicht wieder passiert, hat sie sich zwei Dashcams angeschafft, die das Geschehen vor der Windschutzscheibe und hinter der Heckscheibe aufzeichnen sollten.
Es handelt sich um ein altes philosophisches Problem: Warum gibt es den Staat und wie begründet er seine Macht?
Für dieses Problem gibt es bis heute keine Lösung. Man kann allenfalls empirisch feststellen, dass es auf der ganzen Welt Staaten gibt und dass sie zumindest in ihren Grundanlagen überall gleich funktionieren. Der Staat übt durch seine Organe auf dem als das seine begriffenen Territorium Staatsgewalt aus, meist anhand der von ihm festgesetzten Regeln, vulgo Gesetze. Aber dieser „Es ist eben so“-Schluss ist sicherlich nicht befriedigend.
Der Gesellschaftsvertrag als fiktive Begründung von Macht
Am populärsten waren und sind wohl Modelle des Gesellschaftsvertrags: Alle Menschen schließen miteinander eine Übereinkunft, wonach sie Teile ihrer Selbstbestimmung an den Staat übertragen. Dieser Staat wieder garantiert dafür, dass seine Bürger in Sicherheit und unter gleicher Geltung der Gesetze leben können. Um dies sicherzustellen, werden die Organe des Staates von den Bürgern gewählt oder zumindest legitimiert.
In dieser Serie werden jeweils Begriffe aus der Welt der Rechtswissenschaft kurz erklärt – und zwar in jeder Folge zu (fast) jedem Buchstaben des Alphabets einer.
Trends auf sozialen Medien (Memes) können mit dem Urheberrecht kollidieren.Seit einiger Zeit kursiert im Internet das „Distracted Boyfriend Meme“, ein Bild, auf dem ein Mann am Arm seiner Freundin einer anderen Frau hinterherschaut. Die Reaktion seiner Freundin darauf ist ein – milde gesagt – entgeisterter Blick. Dieses Bild wird dann mit verschiedenen Beschriftungen versehen, die ein Unternehmen, ein Produkt oder eine Idee mit der einen Frau und den Wettbewerber dazu mit der anderen Frau gleichsetzen.
Dort kommt der Urheber des Bilds zu Wort, der katalanische Photograph Antonio Guillem. Er photographiert sogenannte Stock Photos, als Aufnahmen für Bilderdatenbanken, aus denen sich Werbeagenturen, Homepage-Designer und Journalisten bedienen können. Damit meine Artikel auf dieser Seite nicht als reine Textwüsten daherkommen, verwende ich solche Bilder ebenfalls, allerdings aus der kostenlosen Datenbank Pixabay. Guillem hingegen photographiert beruflich, die Bilder können nur gegen Bezahlung verwendet werden und der Urheber erhält einen Teil der Vergütung vom Datenbankbetreiber. „Distracted Boyfriend: Ein Internet-Meme und das Urheberrecht“ weiterlesen