Radarfalle misst nicht richtig

speed-trap-397412_640Die Messdaten einer bestimmten „Radarfalle“, nämlich des Geschwindigeitsmesssystems „PoliScan Speed“, sollen ungenau und damit im Bußgeldverfahren unverwertbar sein. Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens haben damit gute Chancen, dass ihr Einspruch erfolgreich ist und sie vom Vorwurf eines Geschwindigkeitsverstoßes freigesprochen werden.

Das gilt aber leider nur für noch laufende Verfahren. Ist das Verfahren bereits abgeschlossen und wurde eine Geldbuße verhängt, weil der Richter die Blitzer-Messung als ausreichenden Beweis angesehen hat oder man deswegen gar keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat, bleibt nur das Wiederaufnahmeverfahren. „Radarfalle misst nicht richtig“ weiterlesen

Schlechtes Programm – kein Rundfunkbeitrag?

tv-310801_640Der Rundfunkstaatsvertrag verlangt von den öffentlich-rechtlichen Sendern eine bestimmte Programmgestaltung und vor allem Neutralität. Kommen die Rundfunkanstalten diesen Pflichten nicht nach, kann der Beitragspflichtige seine Zahlung verweigern, so zumindest die hier vertretene Meinung. Schwierig wird aber auch die Klärung der Frage sein, ob das Programm vertragsgemäß ist.

Der Rundfunkbeitrag, früher als Rundfunkgebühr bezeichnet, ist in der Bevölkerung auch nach seiner Reform zum Jahr 2013 „beliebt“ wie eh und je. Während man früher durch beharrliches Nichtzahlen durchaus gewisse Chancen hatte, die Gebühr nicht leisten zu müssen, haben sich die rechtlichen Grundlagen heute derart geändert, dass man mittlerweile kaum noch herauskommt. So reicht bereits das Wohnen in einer Wohnung aus, damit man beitragspflichtig ist – und wohnen muss man eben zwangsläufig irgendwo. „Schlechtes Programm – kein Rundfunkbeitrag?“ weiterlesen

Vince Ebert, das Recht und die Zeitmaschine

hourglass-620397_640Vince Ebert ist nicht nur diplomierter Physiker, sondern auch eine der wenigen Stimmen der Vernunft im ziemlich trostlosen deutschen Kabarett. In seinem Artikel über Zeitreisen auf Spektrum.de hat er einige nicht bierernst gemeinte, aber trotzdem recht interessante juristische Fragen aufgeworfen, denen wir uns heute widmen wollen.

Unabhängig von rein physikalischen Schwierigkeiten und dem eingangs erwähnten Vaterparadoxon, ergeben sich bei Zeitreisen in die Vergangenheit eine Reihe ethischer Probleme.

Das Bestehen von ethischen bzw. juristischen Problemen ist absolut richtig. Die deutschen Gesetze beschäftigen sich derzeit wenig, man möchte fast sagen: gar nicht, mit Zeitreisen. Das allein ist aber kein Hindernis. Ein gut formuliertes Gesetz ist grundsätzlich für technische und gesellschaftliche Neuerungen offen, man es allenfalls auslegen. Die Verfasser des BGB haben nie daran gedacht, dass irgendwann einmal ein Vertrag per WhatsApp-Chat geschlossen werden könnte, trotzdem kann man die allgemeinen Regeln auch in solchen Fällen anwenden.

Darf man zum Beispiel einen Zeitreisenden wegen Körperverletzung anklagen, wenn er seinem jüngeren Ich eins auf die Glocke gibt?

Eine Körperverletzung begeht gemäß § 223 Abs. 1 StGB, „wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt“. Jemand anderen zu schlagen, ist zweifellos eine Misshandlung und Gesundheitsschädigung, es ist geradezu das Paradebeispiel einer Körperverletzung.

fist-424499_640Die Frage ist: Ist in diesem Szenario überhaupt eine „andere Person“ betroffen? Wird keine „andere Person“ verletzt, ist es jedenfalls keine Körperverletzung. Sich selbst darf man in aller Regel so übel zurichten wie man will. Ist also ein Zeitreisender, der auf die Vergangenheitsausgabe seiner selbst trifft, ein anderer Mensch als der, den er vor sich hat?

Von außen gesehen ist das eigentlich so. Für einen Betrachter stehen da zwei Menschen, die sich vielleicht etwas ähnlich sehen, die aber trotzdem klar unterscheidbar sind. Dass beide derselbe Mensch sein sollen und sich dieser Mensch gerade selbst schlägt, wird er kaum annehmen.

Aber sind wir derselbe Mensch, egal ob als Kind oder als Greis? „That’s a problem for future Homer. Man, I don’t envy that guy!“ meinte Homer Simpson einmal. Der Witz funktioniert nur, weil jeder weiß: Ich bin ich. Ich war ich und ich werde ich sein. Daher ist auch das zukünftige Ich, das in die Zeit des vergangenen Ichs reist, das gleiche Ich – und damit keine andere Person.

time-853746_640Das Ganze funktioniert auch in einem ganz normalen Szenario ohne Zeitreisen: Wenn ich heute in der Früh eine Bananenschale in meine Küche gelegt habe und gleich darauf ausrutsche, dann ist das nicht nur ein grandioser Gag, sondern auch eine (fahrlässige) Körperverletzung. Und wer hat die nun gegen wen begangen? Ich gegen mich selbst, sodass ich mich nur ärgern und niemanden zur Rechenschaft ziehen kann? Oder mein früheres Ich gegen mein jetziges Ich? Wenn man Letzteres annähme, was sollten dann die Folgen davon sein? Müsste mein früheres Ich meinem jetzigen Ich Schadenersatz aus meinem jetzigen Vermögen zahlen?

Der Mensch ist im Recht eine kontinuierliche Person, kein Sammelposten unterschiedlicher, aufeinander folgender Personen. Ansonsten wäre es ja auch sinnlos, jemanden für frühere Handlungen zur Rechenschaft zu ziehen oder sich für die Zukunft vertraglich zu binden. An diesem Kontinuum würden auch Zeitreisen nichts ändern.

Kann er wegen Bigamie verurteilt werden, wenn er in der Vergangenheit eine Frau heiratet, obwohl seine andere Frau erst in 20 Jahren auf die Welt kommen wird?

Wegen Doppelehe macht sich strafbar, wer verheiratet ist und mit einer dritten Person eine Ehe schließt (§ 172 Satz 1 StGB); das gleiche gilt natürlich auch für Lebenspartnerschaften.

wedding-458139_640Die Tat wird also im Zeitpunkt der zweiten Eheschließung begangen. Und da ist schon das Problem: Welche ist die zweite Eheschließung, wenn jemand im Jahr 2075 geheiratet hat, dann ins Jahr 2050 zurückreist und dort nochmal heiratet? Eine chronologische Betrachtungsweise scheidet hier völlig aus.

Wenn wir die Ehe des Jahres 2050 betrachten, dann müssen wir uns fragen, ob der Bräutigam hier bereits verheiratet ist. Die Antwort ist wiederum nicht so leicht: Ja, er ist verheiratet, denn er hat ja schon einmal geheiratet. Und nein, er ist nicht verheiratet, da die Ehe ja erst 2075 beginnen wird. Ob die 2050 geschlossene Ehe im Jahr 2075 noch besteht, weiß aber niemand. Sie könnte bis dahin geschieden worden sein oder die Braut könnte zwischenzeitlich sterben. (Oder der Bräutigam stirbt, bevor er seine Zeitreise antritt, was wiederum viele, viele Probleme nach sich ziehen würde, an die man nicht einmal denken will.) Insofern kommen sich die beiden Ehen nicht unbedingt in die Quere – und § 172 will ja nicht mehrere Ehen nacheinander verbieten, sondern nur mehrere gleichzeitig.

Bei der 2075er-Hochzeit dagegen wusste der Bräutigam ja gar nicht, dass er vor 25 Jahren schon einmal geheiratet hat bzw. dass er vor 25 Jahren schon einmal geheiratet haben wird – auch die deutsche Grammatik ist auf Zeitreisen noch nicht ganz vorbereitet. Insofern macht er sich also zumindest mangels Vorsatzes nicht strafbar.

Eine andere Frage wäre natürlich, was zivilrechtlich mit diesen Ehen passiert. § 1306 BGB besagt, dass ein Verheirateter nicht noch einmal heiraten kann – wenn er es dennoch tut, ist die Ehe aber trotzdem gültig, sie kann lediglich aufgehoben werden (§ 1314). Welche von beiden Ehen des Zeitreisenden dann aufgehoben werden müsste, wird die Rechtswissenschaft entscheiden müssen, wenn das Problem wirklich mal eingetreten ist. That’s a problem for future Bundesgerichtshof. Man, I don’t envy those guys!

Wie soll der Gesetzgeber reagieren, wenn er erfährt, dass ein Mann in der Gegenwart eine Frau geheiratet hat, die sich in der Vergangenheit als seine Tochter entpuppt?

Die Frage ist wohl noch am leichtesten zu klären. Auch braucht es dafür nicht den Gesetzgeber.

Denn § 1307 BGB sieht vor, dass Ehen nicht zwischen Verwandten geschlossen werden dürfen. Ansonsten sind auch diese Ehen wiederum nach § 1314 aufhebbar. Nicht entscheidend ist dafür, ob die Verwandtschaft im Moment der Hochzeit schon bekannt war. Sogar, wenn die Verwandtschaft erst nachträglich entsteht, weil z.B. die Frau ihren Mann adoptiert (warum auch immer man das machen sollte), wird die Ehe dadurch aufhebbar. An dem Ergebnis ändert sich also auch nichts, wenn eine Verwandtschaft erst nach größeren Anstrengungen (einschließlich einer Zeitreise) zu Tage tritt.

Resümee

Wir sehen wieder einmal: Das Recht lässt sich nicht so leicht erschüttern. Die Juristen sind einfach auf alles vorbereitet, was da kommen mag. Dass wir, wie Herr Ebert moniert, im Urlaub in den Odenwald reisen und nicht zu den alten Ägyptern, liegt einzig und allein daran, dass die Physiker mit ihrer Arbeit nicht weiter kommen.

Häufige Fragen zu den Rechtsanwaltskammern

the-figure-of-the-1524806_640Die Rechtsanwaltskammern sind den meisten Personen, auch außerhalb der Juristerei ein Begriff. Aber was genau verbirgt sich dahinter und wie sind sie aufgebaut? Einige häufige Fragen dazu haben wir hier zusammengestellt.

Weitere Informationen rund um das anwaltliche Berufsrecht finden Sie auf www.anwaltsrecht-faq.de.

Was sind die Rechtsanwaltskammern?

Die Rechtsanwaltskammern sind die Institutionen der anwaltlichen Selbstverwaltung. Mitglieder sind alle Rechtsanwälte des Kammerbezirks (§ 60 Abs. 1 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung). „Häufige Fragen zu den Rechtsanwaltskammern“ weiterlesen

Steinmeier: Darf der Außenminister Bundespräsident werden?

Schloss Bellevue Steinmeier BundespräsidentWährend in den USA um die 250 Millionen Wahlberechtigte mitbestimmen konnten, wer Präsident wird, geht man hierzulande kein Risiko ein und lässt bekanntlich einen kleinen Zirkel von Parteivorsitzenden den neuen Hausherrn in Schloss Bellevue aussuchen, deren Wunschkandidat dann von der Bundesversammlung in feierlichem Zeremoniell als Bundespräsident abgesegnet wird.

Nachdem die Entscheidung für Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) verkündet wurde, gab es gleich eine gewisse Skepsis, die vor allem auf Facebook verbreitet wurde: Darf der Außenminister als Regierungsmitglied Bundespräsident werden?

Die Basis dafür liegt in Art. 55 Abs. 1 des Grundgesetzes. Die Vorschrift besagt:

Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.

Der Bundesaußenminister gehört aber unzweifelhaft der Regierung des Bundes an, ist also scheinbar nicht wählbar.

Art. 55 GG gilt erst ab Amtsantritt

Das übersieht aber, dass er derzeit noch gar nicht Bundespräsident ist. Art. 55 GG ist erst dann anwendbar, wenn er sein Amt angetreten hat. Ab diesem Moment darf er nicht mehr Außenminister sein, da diese Ämter eben inkompatibel sind. Darüber, wer als Bundespräsident vorgeschlagen werden darf, sagt das Grundgesetz nichts. Die Vereinbarung von ein paar Parteifunktionären hat auch keinerlei verfassungsrechtliche (wohl aber politische) Bedeutung. Man kann sich sicher sein, dass Herr Steinmeier vor der Wahl bereits sein Amt niedergelegt haben wird, sodass das Problem nicht mehr besteht.

Art. 55 GG sagt auch nichts darüber, dass der Bundespräsident vorher keines dieser Ämter ausgeübt haben darf. Ansonsten wäre es auch ziemlich schwierig, überhaupt jemanden zu finden, der wählbar ist. Denn Abs. 2 verbietet ihm dann auch noch, ein anderes Amt, ein Gewerbe, einen Beruf sowie einen Vorstands- oder Aufsichtsratsposten in einem Unternehmen auszuüben.

Unterzeichnet Steinmeier dann seine eigenen Gesetze?

Nun wird dagegen mit gewissem Recht eingewandt, dass er als Außenminister gemäß Art. 76 Abs. 1 GG durchaus für Gesetzesvorlagen der Bundesregierung verantwortlich sein kann, die er dann (nachdem sie den zeitraubenden Prozess durch die Gesetzgebungsorgane gegangen sind) selbst als neugewählter Bundespräsident gemäß Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG unterzeichnet. Das ist zugegebenermaßen ein gewisser Konflikt.

Allerdings sind weder der Gesetzesvorschlag aus dem Außenministerium noch die Unterschrift des Bundespräsidenten die entscheidenden Schritte im Gesetzgebungsverfahren. Ob der Bundespräsident überhaupt eine materielle Prüfungskompetenz hat, ist immer noch umstritten – und wenn ja, dann bezieht sie sich ohnehin nur auf besonders eklatante Verfassungsverstöße.

Keine Karenzzeit im Grundgesetz

Zu diesem möglichen Konflikt schweigt das Grundgesetz aber. Für diesen Fall gibt es eben keine Sonderregelung, die eine gewisse Karenzzeit vorsieht, nach der ein Bundesminister bspw. erst zwei Jahre nach Amtsaufgabe Bundespräsident werden darf. Ob man so etwas für sinnvoll hielte, ist dann nicht relevant.

Die Art und Weise, wie der deutsche Bundespräsident vorgeschlagen und gewählt wird, wird angesichts des diesjährigen Prozederes wieder einmal heftig diskutiert werden. Wie üblich wird die Frage nach einer Volkswahl aufgeworfen werden. Wie üblich wird darüber gestritten werden, ob der Kandidat der Regierung wirklich der Richtige ist. Das kann man sehen, wie man will. Rechtlich spricht aber nichts gegen Frank-Walter Steinmeier.

Unterschrift oder Paraphe? Fragen zur Schriftform

business-962355Formfehler sind unnötig und ärgerlich. Vor allem dann, wenn bspw. ein ganzes Gerichtsverfahren wegen einer vergessenen Unterschrift verloren geht. Aber Unterschrift ist nicht gleich Unterschrift: Sogenannte Paraphen erfüllen ebenfalls nicht die Anforderungen, die an eine Unterschrift gestellt werden.

Hier erklären wir, was es damit auf sich hat und worauf man aufpassen muss, um nicht in eine Formfalle hineinzulaufen.

Welche Schreiben müssen unterschrieben werden?

Grundsätzlich bedürfen Schreiben im normalen Rechtsverkehr keiner besonderen Form. Auch nicht unterschriebene Dokumente, E-Mails und sogar mündliche Aussagen sind gültige Willenserklärungen. Etwas anderes gilt nur, wenn das Gesetz ausdrücklich bestimmte Formerfordernisse aufstellt (z.B. bei Verbraucherdarlehensverträgen, befristeten Mietverträgen, Grundstückskaufverträgen, Schenkungsversprechen, Bürgschaften, Kündigungen von Miet- und Arbeitsverträgen). „Unterschrift oder Paraphe? Fragen zur Schriftform“ weiterlesen

Wie kein US-Präsident gewählt wird

presidential-election-1336480_640Heute wählen die Vereinigten Staaten einen neuen Präsidenten – so zumindest die allgemeine Meinung. Es könnte aber auch sein, dass die Amerikaner wählen und trotzdem niemand Präsident wird. Das ist zugegebenermaßen nicht besonders wahrscheinlich – aber für wie wahrscheinlich hätte man es vor ein paar Jahren gehalten, dass Hillary Clinton und Donald Trump als die beiden geeignetsten Kandidaten für das mächtigste Amt der Welt angesehen würden?

Bei dieser Wahl kann alles passieren. Ein Gedankenspiel. „Wie kein US-Präsident gewählt wird“ weiterlesen

Die Top Ten für den Oktober 2016

Auch Radfahrer sind natürlich den allgemeinen Vorschriften des Verkehrsrechts und speziellen Regeln unterworfen. Und wie war das nochmal, darf man als Radfahrer Musik über Kopfhörer hören?

Das BGB hat eine lange Geschichte. Die Sklaverei hat es aber, entgegen einem Gerücht, nicht erst verbieten müssen. Mehr dazu auf rechtshistorie.de.

Zwischen „Recht haben“ und „Recht bekommen“ steht nicht selten die Frage, ob man sein Recht wirklich beweisen kann. Auch in der ZPO spielt die Darlegungslast eine erhebliche Rolle. „Die Top Ten für den Oktober 2016“ weiterlesen

„Effektiver und praxistauglicher“ – Die geplante StPO-Reform

Reform der StrafprozessordnungDas Bundesjustizministerium hat vor einiger Zeit einen Referentenentwurf zu einer StPO-Reform veröffentlicht, der einige Änderungen des Strafprozessrechts zum Ziel hat. Das Gesetz soll den salbungsvollen Titel „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ tragen. Es wird einige traditionelle Grundsätze im deutschen Strafprozess verändern, darum läuft derzeit eine intensive Debatte zwischen verschiedenen juristischen Organisationen, die alle ihre Ansichten dazu einbringen wollen.

Ziele der Reform sind:

  • Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens
  • klarere Formulierung der Behördenbefugnisse
  • Stärkung der Beschuldigtenrechte
  • Verbesserung der Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten
  • Verbesserung der Transparenz und der Dokumentation der Verfahrensschritte im Strafprozess

Bemerkenswert sind vor allem folgende Neuerungen: „„Effektiver und praxistauglicher“ – Die geplante StPO-Reform“ weiterlesen

Das Leid des Syndikus

the-figure-of-the-1524806_640Wie der bei einem Unternehmen angestellte Jurist (Syndikus) sozialversicherungsrechtlich zu behandelt ist, war lange umstritten. Nachdem ihn die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in die Rentenversicherung zwang, hat der Gesetzgeber im „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte“ eine Ausnahme geschaffen.

Als Syndikus (Plural: Syndici, wobei das C wie ein Z ausgesprochen wird) bezeichnet man einen Rechtsanwalt, der bei einem nichtjuristischen Arbeitgeber angestellt ist. Daher hat sich auch die Bezeichnung „Unternehmensjurist“ eingebürgert.

Diese Syndici standen immer im Grenzbereich zwischen „richtigen“ Rechtsanwälten, die selbstständig für die wechselnde Mandanten tätig sind, und bloßen Arbeitnehmern. Eine besondere Bedeutung hatte und hat dies bei der Frage, ob sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. „Das Leid des Syndikus“ weiterlesen