BVerfG, Urteil vom 19.12.2017, 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 (Vergabe Studienplätze Medizin)
https://elternbeirat-bayern.de/2017/12/welche-rechte-hat-der-elternbeirat-gegenueber-der-schulaufsicht/
Rechtliche Zusammenhänge allgemeinverständlich erklärt – Meinungen, Urteile und Hintergründe für Juristen, Laien und Interessierte.
BVerfG, Urteil vom 19.12.2017, 1 BvL 3/14, 1 BvL 4/14 (Vergabe Studienplätze Medizin)
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Im Verein braucht es einen Schriftführer – dieser oftmals unterschätzte Posten genießt aber ein hohes Vertrauen und hat wichtige Aufgaben.
Bei Verkehrsrecht-FAQ ging es darum, ob die Verkehrsrechtsschutzversicherung auch die Kosten eines Bußgeldverfahrens nach einem Verkehrsunfall trägt.
War die DDR ein Einparteienstaat, in dem es nur die SED gab? Diese Frage beleuchtet rechtshistorie.de. „Die Top Ten für den Januar 2017“ weiterlesen
Fortsetzung von Teil 1 (gestern).
IV. Einzelne Beiträge
Beiträge dienen der konkreten Finanzierung öffentlicher Einrichtungen, insbesondere von leitungsgebundenen Einrichtungen (Wasser und Abwasser, siehe unten) und Straßen. Bei leitungsgebundenen Einrichtungen muss zunächst eine Stammsatzung vorliegen, die die Einrichtung öffentlich-rechtlich widmet. Die Beitragspflicht kann nur in einer von der Stammsatzung getrennten Abgabensatzung festgelegt werden. Bei Straßen dagegen erfolgt die straßenrechtliche Widmung durch Allgemeinverfügung, eine Stammsatzung ist nicht notwendig. „Grundzüge des bayerischen Kommunalabgabenrechts (II)“ weiterlesen
Einführung
Einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen erwirtschaften Gemeinden und Landkreise durch Abgaben. Diese kommunalen Steuern richten sich nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), wobei sich der Spielraum der Kommunen bei den einzelnen Abgabearten teilweise deutlich unterscheidet.
Die Abgabehoheit der Gemeinden ergibt sich aus Art. 83 der Bayerischen Verfassung und Art. 22 Abs. 2 der Gemeindeordnung sowie aus Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes. Danach haben die kommunalen Gebietskörperschaften das Recht, ihren Finanzbedarf durch Erhebung eigener Steuern zu decken.
Abgaben müssen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Äquivalenzprinzip und dem Kostendeckungsprinzip erhoben werden: „Grundzüge des bayerischen Kommunalabgabenrechts (I)“ weiterlesen
Heute wollen wir auf die sogenannten Sachurteilsvoraussetzungen von Klagen im Verwaltungsrecht eingehen. Dieser sperrige Begriff erklärt sich daraus, dass die Verwaltungsgerichte in der Sache nur über Klagen urteilen dürfen, für die der Verwaltungsrechtsweg auch tatsächlich eröffnet ist. Eine „falsch adressierte“ Klage ist aber nicht unzulässig, sondern wird nur an das richtige Gericht verwiesen. Das gleiche gilt für die Frage, ob das angegangene Gericht auch instanziell und örtlich zuständig ist. Daher fasst man die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die Gerichtszuständigkeit und die „echten“ Zulässigkeitsvoraussetzungen als „Sachurteilsvoraussetzungen“ zusammen.
I. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg (§ 40 I 1 VwGO)
Zunächst muss der Verwaltungsrechtsweg gegeben sein. „Die Sachurteilsvoraussetzungen einer verwaltungsgerichtlichen Klage“ weiterlesen
Auch, wenn es die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) im früheren Sinne nicht mehr gibt, ist diese immer noch ein Feindbild. Natürlich zahlt niemand gerne die Rundfunkgebühr – auch, wenn sie nun Rundfunkbeitrag heißt.
Nun wurde verschiedentlich die Idee geäußert, man könne die GEZ zumindest ärgern, indem man einfach – entgegen aller Gewohnheiten des modernen Geschäftsverkehrs – in bar zahlt. Vielleicht würden die Rundfunkanstalten sogar auf den Beitrag verzichten, wenn er ihnen in so einer unpraktischen Form angeboten würde. Wenn man mit abgezählten 17,50 Euro im Glaspalast der jeweiligen Anstalt steht und zahlen will, wird man das dortige Personal sicher in größere Problem stürzen. „Kann man die GEZ mit Bargeld ärgern?“ weiterlesen
Ein Bebauungsplan besitzt – im Gegensatz zum Flächennutzungsplan – unzweifelhaft Außenwirkung. Er bestimmt ganz wesentlich, ob und wie ein Eigentümer sein Grundstück bebauen darf. Damit stellt sich aber auch die Frage, wie man einen beschlossenen Bebauungsplan anfechten kann. Die folgende Übersicht zeigt die statthaften Rechtsbehelfe nach bayerischem und deutschem Recht:
1. Normenkontrolle, § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO „Rechtsbehelfe gegen einen Bebauungsplan“ weiterlesen
Es gibt im Wesentlichen zwei Varianten staatlicher Rechtsnormen: Gesetze und Verordnungen. Gesetze werden durch den Gesetzgeber, also durch Bundestag und Bundesrat bzw. durch die Landtage, verabschiedet. Verordnungen erlässt die Bundes- oder Landesregierung oder ein einzelnes Ministerium aufgrund einer in einem Gesetz eingeräumten Befugnis. Während ein Gesetz in Grundrechte eingreifen kann, darf eine Verordnung dies nur, wenn der Grundrechtseingriff bereits im Gesetz vorgesehen ist. Allgemein gesagt muss das Gesetz alle wesentlichen Entscheidungen selbst treffen und darf diese nicht der Regierung überlassen.
Das sind in erster Linie staatsorganisationsrechtliche Gesichtspunkte. Für den Bürger macht es praktisch keinen Unterschied, ob eine bestimmte Regelung nun in einem Gesetz oder in einer Verordnung zu finden ist. Trotzdem kann es manchmal nicht uninteressant sein, ob eine bestimmte Rechtsnorm nun ein Gesetz oder eine Verordnung ist. So viel kann man dazu sagen: Der Name der Rechtsnorm alleine hilft nicht unbedingt weiter. „Gesetzbuch, Gesetz, Ordnung, Verordnung“ weiterlesen