Vor einiger Zeit hat mich eine Mandantin mit einer ganz speziellen Fragestellung kontaktiert: Sie soll aufgrund einer Autoimmun-Erkrankung cannabishaltige Medikamente verschrieben bekommen. Dies ist seit Frühjahr 2017 legal und wird unter bestimmten Voraussetzungen auch als Kassenleistung übernommen. Nun arbeitet diese Mandantin aber bei der bayerischen Polizei und verfügt dort auch über eine Dienstwaffe. Daher stellte sich aus ihrer Sicht die Frage, ob es vielleicht Zweifel an ihrer Dienstwaffenfähigkeit bei Annahme von Cannabis geben könnte.
(Anmerkung: Alle Informationen hinsichtlich Mandanten aus echten Fällen sind, wie immer, verfremdet, um keinerlei Rückschlüsse auf diese zuzulassen.)
Um dies mit den kompetenten Stellen abzuklären, habe ich beim bayerischen Innenministerium angefragt. Nun kam eine Antwort dazu. Das Schreiben lässt sich soweit zusammenfassen: