Die staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung

Dieser Text richtet sich in erster Linie an Rechtsreferendare, vor allem in Bayern, die regelmäßig (im Schnitt fast einmal pro Examenstermin) staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügungen entwerfen müssen. Als Beschuldigter eines Ermittlungsverfahren ist es vielleicht auch ganz interessant, zu sehen, wie die Entscheidungsfindung der Staatsanwaltschaft funktioniert, allerdings erhält man selbst nur das Ergebnis dieses Prozesses – den Einstellungsbescheid oder die Anklageschrift. Ebenso bekommt das Opfer einer Straftat nur die Ladung als Zeuge zur Verhandlung oder die Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt wurde, und eine Begründung hierfür. Die Abschlussverfügung selbst bleibt ein Behördeninternum, sie ist quasi eine Arbeitsanweisung an die Geschäftsstelle, welche Dokumente sie erstellen und an wen sie diese schicken muss.

Heute stellen wir an einer umfassenden (und selbstverständlich fiktiven) Verfügung dar, wie diese aussehen und welche Regelungen sie beinhalten können. „Die staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung“ weiterlesen

Die Top Ten für den Juni 2016

Auf urteilsbesprechungen.de ging es um den Beschluss des Oberlandesgerichts München (29 W 542/16), der die Verpflichtungen von Filehostern nach erfolgter Abmahnung bzw. Unterlassungsverurteilung näher ausgeführt hat.

Die Begriffe „Fahrerlaubnis“ und „Führerschein“ werden im Alltagsleben synonym verwendet. Dass es dagegen ein großer Unterschied ist, ob man die Fahrerlaubnis oder nur den Führerschein verliert, erklären die Verkehrsrecht-FAQ. „Die Top Ten für den Juni 2016“ weiterlesen

Die Top Ten für den Mai 2016

Ein Anwalt muss die Interessen seines Mandanten umfassend wahren. Darum darf er – was ohne Weiteres einleuchtet – keinesfalls auch den Gegner vertreten. Es gibt aber noch andere Formen der Interessenkollision.

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Vermieter unter bestimmten Umständen die vermietete Wohnung besichtigen darf. In unserer Urteilsbesprechung gehen wir insbesondere darauf ein, wann diese Voraussetzungen erfüllt sind. „Die Top Ten für den Mai 2016“ weiterlesen

Die strafrechtliche Revision

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das gegen alle Strafurteile eingelegt werden. Es beschränkt sich auf eine reine Kontrolle auf Rechtsfehler, ob das Gericht also die Tatsachen richtig gewertet hat, wird nicht mehr geprüft. Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts, also vor allem bei schwereren Straftaten, stellt die Revision sogar das einzige Rechtsmittel dar, was die Angreifbarkeit dieser Urteile sehr verringert.

Hinzu kommt, dass die Formulierung einer erfolgversprechenden Revision mittlerweile eine Wissenschaft für sich ist, die längst nicht jeder Jurist beherrscht. Die strafrechtliche Revision ist eines der wenigen Gebieten, in denen das Vorurteil über die Juristerei, es käme auf jedes Wort an, man könne seinen Fall durch kleinste Fehler verlieren und es herrsche eine unglaubliche Formenstrenge, tatsächlich teilweise berechtigt ist. Es haben sich daher in der Anwaltschaft Revisionsspezialisten herausgebildet, die Urteile gezielt auf Fehler untersuchen und die entsprechenden Rügen zielsicher verfassen können. „Die strafrechtliche Revision“ weiterlesen

Festnahme durch Fesseln an einen Baum?

In Arnsdorf (Sachsen) sollen mehrere Männer eine andere Person an einen Baum vor einem Supermarkt gefesselt haben. Die genauen Geschehnisse und die Hintergründe sind noch immer ziemlich unklar – ein im Internet kursierendes Video von den Vorfällen hat einen eher geringen Informationswert. Ob er etwas gestohlen hat, die Angestellten eines Supermarkts bedroht oder sich nur über eine defekte Telefonkarte beschwert hat, wird sehr unterschiedlich berichtet. Hier einige Antworten zu den Fragen, die dieses Vorkommnis abstrakt aufgeworfen hat – zum konkreten Fall lässt sich freilich derzeit noch kaum etwas sagen.

Darf man einen Ladendieb in Notwehr festnehmen?

Nein, mit Notwehr (§ 32 StGB) hat das nicht viel zu tun. Notwehr ist die Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff. Die Notwehr erlaubt es also, dem Dieb die gestohlene Sache wegzunehmen, ein Festhalten wäre also nur zu diesem Zweck erlaubt. Das Fesseln eines Diebes beendet dagegen den Angriff auf das fremde Eigentum nicht, ist also schon keine geeignete Abwehrmaßnahme. „Festnahme durch Fesseln an einen Baum?“ weiterlesen

Maibaumdiebstahl, juristisch betrachtet

Der April neigt sich dem Ende zu und vor allem in Bayern werden bald Maibäume aufgestellt – und auch gestohlen. Droht eine Verurteilung wegen Maibaumdiebstahls? Nicht wirklich, meinen wir. Viele Straftatbestände sind zwar eigentlich erfüllt. Aber auch im Recht spielt Tradition eine Rolle. Und das ist auch gut so.

Das Maibaumstehlen ist ein alter bayerischer Brauch. Im Wesentlichen geht es darum, den schon gefällten und auf die Aufstellung wartenden Maibaum aus einer anderen Gemeinde zu entwenden. Für den so gestohlenen Maibaum müssen die Eigentümer dann eine Auslöse zahlen, in der Regel eine vernünftige Brotzeit, selbstverständlich einschließlich Getränke.

Aber ist das denn nicht irgendwie verboten? „Maibaumstehlen“ klingt schon verdächtig nach „Maibaumdiebstahl“ und das kann ja wohl kaum erlaubt sein. Und auch, wenn man es wohl normalerweise eher mit Humor sieht, Opfer eines solchen Diebstahls zu werden, droht dann nicht doch ein Verfahren oder gar eine Verurteilung? „Maibaumdiebstahl, juristisch betrachtet“ weiterlesen

Fall Böhmermann/Erdogan: Die Strafverfolgungsermächtigung durch die Bundesregierung

Die Entscheidung der Bundesregierung, die Ermächtigung zur Strafverfolgung Jan Böhmermanns wegen angeblicher Beleidigung des türkischen Präsidenten Erdogan zu erteilen, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Die dafür gegebene Begründung ist jedoch sachlich falsch und unehrlich. Kanzlerin Merkel hätte sich nicht hinter der Unabhängigkeit der Justiz verstecken dürfen.

In einem Rechtsstaat bedeutet die Ermächtigung zur Strafverfolgung von Beleidigung ausländischer Regierungen lediglich, dass man der unabhängigen Justiz die Aufgabe überträgt, über die Strafbarkeit zu entscheiden – so in etwa hat Kanzlerin Angela Merkel die Entscheidung der Bundesregierung, ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann zuzulassen, begründet. „Fall Böhmermann/Erdogan: Die Strafverfolgungsermächtigung durch die Bundesregierung“ weiterlesen

Böhmermann, Erdogan, § 103 StGB und das Inland

Setzt eine Strafbarkeit wegen Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten gemäß § 103 StGB voraus, dass sich das beleidigte Staatsoberhaupt im Inland aufhält? Die Frage ist aus dem Gesetz heraus kaum zu beantworten und hat in der Literatur bisher wenig Beachtung gefunden – kein Wunder bei einem Paragraphen, der in der Praxis keine Rolle spielt.

Ob sich Jan Böhmermann mit seinem Schmähgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Erdogan wirklich strafbar gemacht hat, ist daher schwer zu beurteilen. Eines ist jedenfalls sicher: In dieser Affäre gibt es nur Verlierer.

In der juristischen und politischen Posse um Jan Böhmermann und sein Gedicht über den türkischen Staatspräsidenten wurde ein Paragraph ausgegraben, den wohl kein Laie und kaum ein Jurist wirklich kannte. Über § 103 StGB („Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“) hat man allenfalls einmal kurz drübergelesen, in der Ausbildung und in der Praxis spielt er keinerlei Rolle. „Böhmermann, Erdogan, § 103 StGB und das Inland“ weiterlesen

Die neueste Maasmission: Mord und Totschlag

In der Geschichte der Bundesrepublik gab es wohl noch keinen Justizminister, der so sehr auf mediale Präsenz und so wenig auf rechtliche Substanz geachtet hätte wie Heiko Maas. Wenn er mal wieder ein monumentales Reformvorhaben ankündigt, dann wird dies in der Wissenschaft in erster Linie mit mildem Lächeln quittiert – es wird ja eh nicht viel rauskommen.

Nun hat er sich den Mord vorgenommen, genauer gesagt die lebenslange Freiheitsstrafe für Mord. Die soll zwar bestehen bleiben, allerdings in besonderen Ausnahmefällen gemildert werden. Und an den Mordmerkmalen wird wohl auch etwas herumgeschraubt. Was dagegen bleiben wird, ist das ewige Dilemma dieses völlig verunglückten Mordparagraphen 211 StGB. Denn für eine ernsthafte Reform fehlt offenbar weiterhin der Wille – und das wäre auch nicht so plakativ wie das punktuelle Herumbasteln am Strafmaß. „Die neueste Maasmission: Mord und Totschlag“ weiterlesen

Alkohol als Entschuldigungsgrund? Vollrausch und actio libera in causa

Alkohol- oder auch drogenbedingte Unzurechnungsfähigkeit befreit nach dem StGB zumindest grundsätzlich von Strafbarkeit. Tatsächlich gibt es aber so viele Ausnahmen von dieser Regel, dass man dem Gesetz durch vorsätzliches Sichberauschen kaum entfliehen kann. Insbesondere drohen Strafbarkeiten aufgrund einer „actio libera in causa“ oder wegen Vollrauschs, der ein eigenes Delikt darstellt.

Das deutsche Strafrecht ist ein Schuldstrafrecht. Der Täter kann nur bestraft werden, wenn ihn eine persönliche Schuld an seiner Tat trifft. Während die Schuldfähigkeit bei erwachsenen Menschen die Regel ist und in normalen Prozessen keiner besonderen Erwähnung bedarf, muss sie bei leisesten Zweifeln daran positiv festgestellt werden. „Alkohol als Entschuldigungsgrund? Vollrausch und actio libera in causa“ weiterlesen